Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Einfamilienhauses Fl. Nr. 332 Gmk. Wernfels


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 37. Sitzung des Stadtrates 07.12.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Bauherr:                Sandra und Ruwen Bussinger, Südliche Mauerstr. 8 E, 91126 Schwabach

Baugrund:                Fl.Nr. 332, Gmk. Wernfels

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses

Antragsnummer:        82/21

Auf dem Flurstück 332 der Gemarkung Wernfels wurde von Frau Sandra Bussinger und Herrn Ruwen Bussinger ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses gestellt.

Im Vorfeld wurden bereits Gespräche mit dem Amt für Ländliche Entwicklung, Ingenieurbüro Klos und der Erbengemeinschaft des Hinterliegergrundstückes auf Fl. Nr. 30/3 Gmk. Wernfels geführt. Dieses lässt sich nur erschließen, wenn eine zukünftige bauliche Entwicklung Richtung Norden erfolgt. Sämtliche Grundstücke liegen im Flächennutzungsplan als mögliche Bebaubarkeit.

In Anbetracht der Gesamtheit und Betrachtung der Möglichkeiten, auch mit dem Eigentümer der Fl. Nr. 333 Gmk. Wernfels, bei dem auch das Bauinteresse besteht sowie der Erschließungssituation für das Grundstück Fl. Nr. 30/3 Gmk. Wernfels

Geprüft wird, da das Bauvorhaben zum jetzigen Zeitpunkt noch im Außenbereich liegt nach § 35 BauGB. 

Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Da bereits im Vorfeld Gespräche mit dem Landratsamt über die zukünftige Bebaubarkeit des Areals erfolgten, muss gegen ein Einzelbauvorhaben gestimmt werden, da für den weiteren Fortgang einer Einzelbaumaßnahme öffentliche Belange entgegenstehen. Es wird betont, dass bei Vorgesprächen die Aussage des Landratsamtes gegeben wurde, das Einzelbaumaßnahmen in dem Bereich nicht möglich sind.

Die mögliche Erschließung ist in den Bauunterlagen nicht ersichtlich, diese muss über eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Grundstücke erzielt werden.

Eine landwirtschaftliche Privilegierung liegt nicht vor. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 332 Gmk. Wernfels
Von Sandra und Ruwen Bussinger nicht zu erteilen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 332 Gmk. Wernfels
Von Sandra und Ruwen Bussinger nicht zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2022 14:34 Uhr