Antrag auf Vorbescheid - errichtung eines Pferdestalles und Reitplatzes auf Fl. Nr. 881/2 Gmk. Wernfels


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 37. Sitzung des Stadtrates 07.12.2021 ö beschließend 16

Sachverhalt

Bauherr:                Heidi und Larissa Schießer, Theilenberg 4, 91174 Spalt

Baugrund:                Außenbereich, Fl.Nr. 881,881/2, Gmk. Wernfels

Bauvorhaben:        Errichtung eines Pferdestalles und Reitplatzes mit Pferdekoppel

Antragsnummer:        81/21

Auf dem Flurstück 881, 882 der Gemarkung Wernfels wurde von Frau Heidi und Larissa Schießer ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Pferdestalles und Reitplatzes gestellt.

Gemäß dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid soll auf der Fl. Nr. 881/2 Gmk. Wernfels auf eigenem Grund ein Stall, Misthaufen und ein Reitplatz entstehen. Das Flurstück 881 wird als Langzeitpacht angepachtet, auf ihm sollen lediglich Koppeln entstehen.

Der Stall mit der Länge von 19 Metern, Breite 7 Metern, Höhe 3 Metern ist in Holzbauweise mit Trapetzdach geplant.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet.

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und muss gem. § 35 BauGB geprüft werden.

Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt […].
Vorhaben liegt im Außenbereich nicht im Landschaftsschutzgebiet. Durch die Nähe zum eigenen Grundstück auf Fl. Nr. 883 können regelmäßige Kontrollgänge zu den Pferden stattfinden. Zudem befinden sich wegen der Schall- und Geruchsimmissionen keine unmittelbaren Nachbarn im Bereich des Stalls.

Eine Erschließung müsste auf eigene Kosten erfolgen. Der Weg zum Erreichen des Stalles muss selbst hergestellt werden. Strom ist in dem Nachbargrundstück bereits vorhanden. Abwasser fällt nicht an. Das Oberflächenwasser vom Dach wird auf das eigene Grundstück abgeleitet und in Regentonnen aufgefangen. Der Platz des Misthaufens kann auch versetzt werden, da er nach Planzeichnung nahe einer biotopkartierten Hecke steht. 

Derzeit besitzt die Landwirtschaft keine Privilegierung, jedoch stellt der Antragssteller eine für die Zucht mit Quartier Horses in Aussicht, falls eine grundsätzliche Zustimmung für das Bauvorhaben besteht.


Einer Betriebsbeschreibung oder Privilegierung liegt nicht bei. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung ist nicht vollständig vorhanden.

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Heidi und Frau Larissa Schießer, Theilenberg 4, 91174 Spalt, zur Errichtung eines Pferdestalles und Reitplatzes mit Pferdekoppel auf Fl.Nr. 881, 881/2 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss

Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Frau Heidi und Frau Larissa Schießer, Theilenberg 4, 91174 Spalt, zur Errichtung eines Pferdestalles und Reitplatzes mit Pferdekoppel auf Fl.Nr. 881, 881/2 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt nicht erteilt.

Grundvoraussetzung für die Erteilung des Einvernehmens zum Vorbescheid ist das Vorliegen einer Betriebsbeschreibung oder Privilegierung. 


 

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Datenstand vom 19.01.2022 14:34 Uhr