Vollzug des KAG; Neufassung der Kurabgabensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Neufassung der Kurabgabenbeitragssatzung wird aufgrund von rechtlichen Voraussetzungen und redaktionellen Änderungen erforderlich.
Zudem ist eine Steuerpflicht des Kurbeitrages eingetreten, was eine Anpassung der Satzung aus dem Jahr 2014 erforderlich macht.
Ein Entwurf der vorgesehenen Neufassung der Kurbeitragssatzung wurde dem Stadtrat vorab bereits zur Kenntnis gegeben.
Bei den internen Abstimmungen haben sich noch kleine Anpassungen ergeben, die nunmehr in der abschließenden Fassung der Kurbeitragssatzung, wie jetzt vom Stadtrat verabschiedet werden soll, eingearbeitet wurden.
Dabei ist u.a. das gesamte Gemeindegebiet erfasst und nicht nur Gemeindeteile. Dies ergibt sich auch aus den rechtlichen Rahmenbedingungen, die grundsätzlich auch zur Nutzung von Kureinrichtungen (Freizeiteinrichtungen) ÖBNV der Gemeinde als beitragspflichtig ansehen.
Der Kurbeitragssatz selbst ist analog der Gebührenkalkulation für Abwasser und Wassergebühren durchzuführen. Dadurch ergeben sich auch Abweichungen der Gebührensätze zu anderen Kommunen, weil jeweils die einzelnen zu unterhaltenden Einrichtungen sowie die dafür aufzuwendenden zu leistenden den Ausgaben für die Gebührenkalkulation entscheidend sind.
Die Gebührenkalkulation wird für das Jahr 2022 geplant, so dass hier eine Nachkalkulation und weitere Vorkalkulation seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Neufassung der Kurbeitragssatzung in der beiliegenden Fassung zum 01.01.2022 in Kraft gesetzt wird.
Gleichzeitig wird die bisherige Kurabgabensatzung aus dem Jahr 2014 außer Kraft gesetzt.
Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Neufassung der Kurbeitragssatzung in der beiliegenden Fassung zum 01.01.2022 in Kraft gesetzt wird.
Gleichzeitig wird die bisherige Kurabgabensatzung aus dem Jahr 2014 außer Kraft gesetzt.
Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2022 in Kraft.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2022 14:34 Uhr