Bauherr: Yourhaus GmbH, Industriestraße 6, 91174 Spalt
Baugrund: Fl.Nr. 1150, Gmk. Spalt, Pleinfelder Weg
Bauvorhaben: Bauvoranfrage: Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen
Antragsnummer: 69/21
Der TOP wurde in dieser Sitzung nicht behandelt, sondern auf die Sitzung am 02.11.2021 verschoben.
Auf dem Flurstück 1150 der Gemarkung Spalt wurde von der Firma Yourhaus GmbH ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und zwei Doppelhaushälften mit Carports und Garagen gestellt.
Für das Flurstück existiert bereits der Bebauungsplan Nr. 2 „Am Pleinfelder Weg“ aus dem Jahre 1977.
Die mögliche Bebauung wurde bereits in der Stadtratssitzung am 02.03.2021 beraten.
Ein Beschluss diesbezüglich wurde nicht gefasst, die Ausführungen wurden lediglich zur Kenntnis genommen.
Von Seiten der Verwaltung wurde vorgeschlagen das Bauvorhaben mit einem einhergehenden Bauleitverfahren für einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan zu realisieren.
Im Rahmen des aktuellen Antrags auf Vorbescheid soll das Flurstück mit zwei Doppelhaushälften und zwei Einfamilienhäusern bebaut werden.
Folgende Fragen bezogen auf die 4 geplanten Häuser sollen nun im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid beantwortet werden:
- Gemäß dem Bebauungsplan ist die Dachneigung auf 47-50° festgesetzt. Darf die Dachneigung der Doppelhaushälften mit 30° und die der Einfamilienhäuser mit 25° ausgeführt werden?
- Darf das Geländen aufgefüllt werden?
Das Flurstück befindet sich in einer schwierigen Topographischen Lage
- Dürfen die Doppelhaushälften mit zwei Vollgeschossen realisiert werden?
- Darf die vorgeschriebene Talseitige Traufhöhe trotz Geländeaufschüttung um ca. 1,20m-1,50m überschritten werden?
- Dürfen die Baugrenzen überschritten werden, um das Flurstück optimal mit den geplanten vier Häusern zu nutzen?
Die Häuser sollen mit einer privaten Stichstraße, angrenzend an den bereits bestehenden Wendehammer, mit einer Breite von ca. 3,50m, erschlossen werden.
Eine skizzenhafte Darstellung in Bezug auf die Umgebungshöhen wurde beim Bauherren bereits nachgefordert.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß rechtskräftigem Flächennutzungsplan im allgemeinen Wohngebiet.
Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt aktuell nicht vor.