Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Stadtrates, 26.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 1202/2 und 1202/11, Gemarkung Spalt, soll im Rahmen eines
Bebauungsplanes unter der Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ realisiert werden.
Auf einer Fläche von ca. 1 ha beabsichtigt die Stadt Spalt neue Wohnfläche und öffentliche Einrichtungen zu entwickeln.
Ziel ist es Wohnraum, Büros, eine Bäckerei, eine Bank und einen Warenmarkt zu verwirklichen.
Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Spalt und wird vom Planungsbüro Moser + Ziegelbauer Architektur und Städtebau GmbH überplant.
Das Bauleitverfahren soll im Vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.
Die unter § 13a Abs. 1 Satz 3 BauGB aufgeführten Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens liegen nach eingehender Vorabsondierung vor. Durch diesen Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit eines Vorhabens begründet, das nach UVPG oder Landesrecht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unterliegt. Auch liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung eines der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b) BauGB genannten Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Natura-2000-Gebieten (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) vor. Die Durchführung einer Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ wurde bereits in der Stadtratssitzung am 20.10.2020 gefasst.
Für eine ausführliche Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird eine freiwillige frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 / 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
In der Beschlussfassung des Stadtrates wäre nunmehr der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des aktuellen Entwurfes zur freiwilligen frühzeitigen Beteiligung für den Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ vorzunehmen.
Die ausführlichere Darlegung der Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung können der Begründung und dem Planblatt zum Vorentwurf entnommen werden.
Der aktuelle Entwurf in der Fassung vom 26.10.2021 wird den Sitzungsunterlagen am Sitzungstag beigelegt.
Zum Zeitpunkt der Einladung lag dieser noch nicht vor.
Beschlussvorschlag
1)
Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021.
Stimmenverhältnis 19:0
2)
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis 19:0
3)
Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis 19:0
Beschluss 1
1)
Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021.
Stimmenverhältnis 19:0
2)
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis 19:0
3)
Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis 19:0
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
1)
Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021.
Stimmenverhältnis 19:0
2)
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis 19:0
3)
Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis 19:0
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 3
1)
Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021.
Stimmenverhältnis 19:0
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis 19:0
3)
Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis 19:0
--- 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2021 14:47 Uhr