Ortsrecht der Stadt Spalt; hier: Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung für Spalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Sitzung des Stadtrates, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 39. Sitzung des Stadtrates 25.01.2022 ö 14

Sachverhalt

Die weitere städtebauliche Entwicklung im Innenstadtbereich gewinnt zunehmend an Bedeutung. Somit ist auch die Stadt Spalt gehalten, ihre Zukunftsplanungen in Bezug auf den aktuellen Baustand und Altbestand und einer weiteren städtebaulichen positiven Entwicklung vorbereitend zu prüfen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. 

Der Bereich Obeltshauserstraße Richtung Osten mit Dr.-Meyer-Straße, Spalatinstraße, im natürlichen Bereich abgrenzend zur Rother Straße, ist städtebaulich unterentwickelt und bedarf einer weitergehenden langfristigen Überplanung und Entwicklungsstrategie. Gerade im Hinblick darauf, dass hier auch noch ein Mischgebiet mit Wohnbebauung und Gewerbebetrieben vorhanden ist, sollte eine langfristige, zukunftsorientierte Überplanung und Orientierung für diesen Quartierbereich vorgesehen werden. 

Auch im Hinblick darauf, dass in der Obeltshauserstraße der Ausbau der Straße als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen ist, somit auch entsprechende Grundstücksflächen benötigt werden, ist dabei zu berücksichtigen. 

Weiterhin ist auch in naher Zukunft eine Änderung der Ausrichtung der Schulgebäude (gesetzliche Verpflichtung zum Angebot) als Ganztagesschule für den Grundschulbereich zu berücksichtigen, was auch durchaus bauliche Veränderungen und Erweiterungen mittelfristig ergeben könnte. 

Die weitere Anbindung zwischen der Obeltshauserstraße und der Dr.-Meyer-Straße wäre hier ebenfalls ein Ansatz, dies in künftigen Überlegungen mit in die Planung einzubeziehen.

Ein weiterer Bedarf ergibt sich auch dadurch, dass eine verdichtete Bebauung mit Mehrgeschosswohnungsbau gerade hier im zentralen Einzugsbereich der Innenstadt und im Hinblick auf den bestehenden unterentwickelten Mischbestand eine langfristige Umsetzung und Verbesserung des Wohnangebotes auch im Zentrum der Stadt Spalt ergeben würde. 

Nachdem bereits für den Bereich Spalatinstraße, Rother Straße, Dr.-Meyer-Straße abgrenzend zum Schulbereich eine Vorkaufsrechtssatzung erlassen wurde, sollte auch im Hinblick darauf, dass hier eine Lücke zwischen der Obeltshauserstraße, Dr.-Meyer-Straße und Rother Straße noch offen ist, ebenfalls mit einer Vorkaufsrechtssatzung belegt werden, um der Stadt Spalt die Möglichkeit zu geben, im Zuge von Verkäufen hier rechtzeitig agieren zu können. 

Der Stadtrat wird insgesamt aufgrund der doch besonderen Lage mit dem Quartier zwischen Obeltshauserstraße, Rother Straße, Dr.-Meyer-Straße sowie im nördlichen Bereich abgrenzend zur Schule der Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung vorgeschlagen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt aufgrund der bestehenden städtebaulichen Missstände und der weiteren Planungsüberlegungen der Stadt Spalt in Bezug auf Schulhauserweiterung und einer Option, eine verdichtete Wohnbebauung langfristig im Innenstadtbereich zur Verfügung zu stellen, dass eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB für den räumlichen Geltungsbereich westlich Obeltshauserstraße, südlicher Bereich Rother Straße, östlicher Bereich Dr.-Meyer-Straße, nördlicher Bereich Grenze zum Schulgelände beschlossen wird. Die Vorkaufsrechtssatzung soll am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft treten. Beiliegende Satzung mit dem räumlichen Geltungsbereich wird vom Stadtrat beschlossen. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt aufgrund der bestehenden städtebaulichen Missstände und der weiteren Planungsüberlegungen der Stadt Spalt in Bezug auf Schulhauserweiterung und einer Option, eine verdichtete Wohnbebauung langfristig im Innenstadtbereich zur Verfügung zu stellen, dass eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB für den räumlichen Geltungsbereich westlich Obeltshauserstraße, südlicher Bereich Rother Straße, östlicher Bereich Dr.-Meyer-Straße, nördlicher Bereich Grenze zum Schulgelände beschlossen wird. Die Vorkaufsrechtssatzung soll am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft treten. Beiliegende Satzung mit dem räumlichen Geltungsbereich wird vom Stadtrat beschlossen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2022 14:05 Uhr