Zwischen dem Staatlichen Bauamt Nürnberg und der Stadt Spalt fanden Vorgespräche zur Ortsdurchfahrt Wasserzell statt. Die Ortsdurchfahrt von Wasserzell soll saniert werden. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sollen die Fahrbahn, die Entwässerungsrinnen, die Bordsteine und die Gehwege erneuert werden. Dies soll in einer Gemeinschaftsmaßnahme des Staatlichen Bauamtes Nürnberg und der Stadt Spalt durchgeführt werden.
Deshalb erfolgte im Jahr 2021 die Prüfung der Abwasserleitungen durch das Kommunalunternehmen.
Seitens des Kommunalunternehmens sind alle Maßnahmen/ Vorkehrungen getroffen, so dass eine entsprechende Sanierung der Ortsdurchfahrt/ Staatsstraße in Wasserzell erfolgen kann. Die notwendigen Anschlussleitungen, Mischwasser mit Wurzeleinwuchs, können durch einen Partliner vom Grundstücksschacht repariert werden. Darüber hinaus kann diese Maßnahme auch noch vor der Sanierung der Ortsdurchfahrt durchgeführt werden.
Zu den Straßensinkkästen wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Straßenentwässerung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Spalt liegt und hier eine eigene Prüfungsnotwendigkeit noch vorzunehmen ist. Dies könnte relativ kurzfristig erfolgen. Es wird festgestellt, dass die Kanalbefahrung seitens der Stadt keine Erforderlichkeit einer Kanalsanierung ergeben hat.
Die kommunalen Seitenflächen sollen wie in derzeitigem Zustand erneuert werden. Aufgrund der fehlenden Grundstückssituationen werden die Seitenflächen saniert. Erweiterte Gehwegmaßnahmen sind aufgrund der beengten Situation nicht möglich.
Nach Prüfung durch das Straßenbauamt Nürnberg können die baulichen Probleme der Ortsdurchfahrt Wasserzell nicht durch einen reinen Deckenbau beseitigt werden. Zusätzlich müssen die vorhandenen Gehwege, Borde und Entwässerung erneuert werden. Zudem soll eine verkehrliche Verbesserung bezüglich der Fahrbahnbreiten geprüft werden und die Möglichkeiten einer Temporeduktion in den jeweiligen Ortseingängen untersucht werden.
Wenn der Stadtrat diese Maßnahmen grundsätzlich beschließt, wird zwischen dem Staatl. Bauamt und der Stadt Spalt ein Entwurf einer OD-Vereinbarung erstellt. Die Kostenteilung richtet sich nach der ODR.
Die Planungen sind die Grundlage für die Kostenschätzung.
Sofern der Stadtrat der Maßnahme und der Kostenübernahme grundsätzlich zustimmt, erfolgt die Vereinbarung, die nochmals vom Stadtrat beschlossen wird, und die Planungsleistungen können vergeben werden. Die Durchführung der Maßnahmen ist im Arbeitsprogramm des Straßenbauamtes Nürnberg eingeplant. Sie steht jedoch unter einem Finanzierungsvorbehalt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Nach Rücksprache vor wenigen Tagen mit dem Staatl. Bauamt besteht Einverständnis mit der Vorgehensweise.