Dem Stadtrat Spalt wird in öffentlicher Sitzung mitgeteilt:
Blühpakt Bayern: „Starterkit – 100 blühende Kommunen“
Der Blühpakt Bayern ist eine Initiative des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zum Erhalt der heimischen Insekten in Bayern. Im Zuge der Initiative erhalten 100 Kommunen eine finanzielle Starthilfe in Höhe von EUR 5.000,00, damit die kommunalen Flächen naturnah und insektenfreundlich gestaltet werden. Das Netzwerk will durch die naturnahe und insektenfreundliche Gestaltung ihrer kommunalen Flächen zum Erhalt der heimischen Vielfalt an Waldbienen, Schmetterlingen, Käfern und anderen Insekten beitragen.
Die Stadt Spalt ist dieser Initiative auch aufgrund einer nochmaligen Aufforderung des Bayerischen Gemeindetages beigetreten.
Die Stadt Spalt hat erste Flächen im Jahre 2020 und 2021 umgestaltet.
Die Stadt Spalt arbeitet im Leader-Projekt „Biodiversität“ mit den KABS-Gemeinden an dem Konzept Biodiversität (Landkreisprojekt i. V. einzelner Gemeinden).
Das Blühprojekt wird fachlich von den Kreisfachberaterinnen und -fachberatern für Gartenkultur und Landespflege mit fachlicher Unterstützung begleitet. Die Stadt Spalt hat sich für den Blühpakt Bayern angemeldet. Eine Bewerbung ist erfolgt. Als Anlage werden die Bereiche schrittweise umgestaltet.
Der Stadtrat erhält von den Vorbereitungen des Bauamtes, Herr Zeh/ Bürgermeister, Kenntnis.
Weingart, Erster Bürgermeister
- Veröffentlichung in der Fachzeitschrift Fundstelle 1/2022 zum Thema Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter mit dem Rechtsanspruch auf eine Einrichtung von Ganztagesangeboten in der Grundschule bis zum Jahr 2026
Hinweis: die vorbereitenden Maßnahmen sowie Planungen und Antragstellung für Förderung bedürfen mindestens einer Vorlaufzeit von 2 bis 3 Jahren (einschließlich Bauzeit). Somit sollte bereits 2022, spätestens 2023 mit den entsprechenden Vorbereitungen zur Einrichtung des Ganztagesangebotes im Grundschulbereich, für das letztendlich auch ein gesetzlicher Rechtsanspruch besteht, vorgesehen werden.
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet nur Bund und Länder, nicht die Kommunen unmittelbar, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Der Bayer. Gemeindetag, in dem Fall der geschäftsführende Vorstand Dr. Dirnberger, sieht eine Umsetzung durch die Kommunen, auch im Hinblick auf die nicht geregelten Arbeitsprozesse, als problematisch an. Es auch seitens des Bayerischen Gemeindetages die Anwendung der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sehr zurückhaltend bewertet.
Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise: es wird im Rahmen einer Sitzung des Kreisverbandes des Bayerischen Gemeindetages Roth abgeklärt werden, welche Kommunen innerhalb des Landkreises sich unmittelbar bereits mit dem Onlinezugangsgesetz befassen. Die Antragstellung könnte auch in einer Vorabstimmung mit den KABS-Gemeinden in einem gemeinsamen Antrag an den Bayer. Gemeindetag – Kreisverband – erfolgen.
Robert Nolte, Geschäftsleiter
Der Stadtrat Spalt wird gebeten, von den Mitteilungen Kenntnis zu nehmen.