Frageviertelstunde
Daten angezeigt aus Sitzung:
40. Sitzung des Stadtrates, 08.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Ott monierte das Vorkaufsrecht Obeltshauser Str. 2 und die TOP 15-17 als Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechtes. Warum wurden keine Gespräche mit Verkäufer + Käufer geführt. Durch die gefassten Beschlüsse kommt er sich wie enteignet vor, obwohl das Grundstück schon bezahlt ist.
Der Vorsitzende begründete hierzu, dass die Stadt hier im Sinne der Stadtentwicklung ein klares, berechtigtes Interesse hat, dass die Grundlage für das Vorkaufsrecht ist. Die Entscheidung wurde abgewogen und entsprechend getroffen.
Herr Ott warf ein, dass nicht zwischen öffentlichem und privatem Interesse abgewogen wurde.
Hier äußerte der Vorsitzende, dass in diesem Fall das öffentliche Interesse überwiegt.
Ein Bürger aus Wasserzell bedankt sich für die positive Nachricht bezüglich der OD Wasserzell und frägt an, ob es schon einen Zeitplan hierzu gibt?
Der Vorsitzende erklärte, dass die Abstimmung in Zusammenarbeit mit dem Straßenbauamt erfolgen muss. Die Baumaßnahme OD Wasserzell ist bereits im Ausbauprogramm enthalten.
Datenstand vom 17.03.2022 10:16 Uhr