Vollzug des BauGB, Bauplan Nr. 4, Großweingarten, Ausbau Fußwegeverbindung, Erschließungsweg, Gehweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Stadtrates, 22.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 41. Sitzung des Stadtrates 22.02.2022 ö 12

Sachverhalt

Im Bebauungsplan Nr. 4 für Großweingarten ist eine Teilfläche als Gehweg im Bebauungsplan als Festsetzung mit enthalten. Diese Wegeverbindung ist jedoch nicht vollständig abgebildet und ist in der Folge auch außerhalb des Bebauungsplanes weitergeführt worden. 

Zur Erschließungsbeitragsrechtlichen Bewertung hinsichtlich umlagefähiger Kosten wurde daher auch eine Stellungnahme beim Landratsamt Roth, Rechtsaufsicht, erbeten. 

Diese Rechtsauskunft des Landratsamtes mit der Bewertung ist nunmehr am 11.01.2022 der Stadtverwaltung vorgelegt worden. 

Dabei ist im Ergebnis festzuhalten: 

Der Erschließungsweg, der sich im Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 4 für Großweingarten befindet, ist nach den Vorgaben des Bebauungsplanes auch auszubauen. Die Verlegung des Weges außerhalb des Baugebietes ist jedoch nicht von dieser Ausbauverpflichtung durch die Stadt Spalt betroffen.

Im Ergebnis würde sich somit eine Zweiteilung des Weges - ein auszubauender Weg und eine Teilfläche mit einem nicht auszubauenden Weg – nach Erschließungsbeitragsrecht ergeben. 

Damit jedoch eine einheitliche klare Erschließungsfunktion gegeben ist, sollte der Stadtrat Spalt beschließen, dass der notwendige Gehwegausbau innerhalb des Umgriffe sowie der Verlängerung in einem gleichen Standard zum Ausbau im Jahr 2022 erfolgt. Die notwendigen Haushaltsmittel sollte hier auch der Stadtrat bereitstellen. 

Die Beleuchtung könnte jedoch weiterhin mit der mobilen Beleuchtung, die sich in den Wintermonaten jetzt im Rahmen einer Testphase befindet, auch weiterhin so genutzt werden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund der rechtsaufsichtlichen Prüfung und der Verpflichtung zum Ausbau der Teilstrecke, die innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 4 für Großweingarten befindliche Wegestrecke ausgebaut wird und dass gleichzeitig die Verlängerung des Weges, die sich nicht im Umgriff des Bebauungsplanes befindet, den gleichen Ausbauzustand und Standard erhält. Somit ist eine Einheitlichkeit dieses Weges gesichert. 

Die notwendigen Haushaltsmittel werden vom Stadtrat Spalt für 2022 bewilligt; die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Umsetzung für 2022 vorzunehmen. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund der rechtsaufsichtlichen Prüfung und der Verpflichtung zum Ausbau der Teilstrecke, die innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 4 für Großweingarten befindliche Wegestrecke ausgebaut wird und dass gleichzeitig die Verlängerung des Weges, die sich nicht im Umgriff des Bebauungsplanes befindet, den gleichen Ausbauzustand und Standard erhält. Somit ist eine Einheitlichkeit dieses Weges gesichert. 

Die notwendigen Haushaltsmittel werden vom Stadtrat Spalt für 2022 bewilligt; die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Umsetzung für 2022 vorzunehmen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.04.2022 13:52 Uhr