Daten angezeigt aus Sitzung:
41. Sitzung des Stadtrates, 22.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in der öffentlichen Sitzung am 20.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 i. V. mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB beschlossen.
Des Weiteren hat der Stadtrat der Stadt Spalt in seiner öffentlichen Sitzung am 26.10.2021 den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen und der Begründung gebilligt und die freiwillige Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 i. V. mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 18.11.2021 ortsüblich durch Anschlag an die Amtstafeln bekanntgemacht.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde nach § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis 30.12.2021 gegeben.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht bis zum 31.12.2021 vorgetragen wurden, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 29.11.2021 bis einschließlich 31.12.2021 durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).
Stimmenverhältnis: 19 ja :0 nein
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Beschlussvorschlag:
- Der Stadtrat billigt den vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Abwägungstabelle des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021 mit textlichen Festsetzungen und Begründung.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Beschlussvorschlag:
- Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Diskussionsverlauf:
Beschluss 1
Beschluss:
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).
Stimmenverhältnis: 19 ja :0 nein
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Beschluss:
- Der Stadtrat billigt den vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Abwägungstabelle des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021 mit textlichen Festsetzungen und Begründung.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Beschluss:
- Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Diskussionsverlauf:
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss:
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).
Stimmenverhältnis: 19 ja :0 nein
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Beschluss:
- Der Stadtrat billigt den vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Abwägungstabelle des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021 mit textlichen Festsetzungen und Begründung.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Beschluss:
- Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Diskussionsverlauf:
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 3
Beschluss:
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).
Stimmenverhältnis: 19 ja :0 nein
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Beschluss:
- Der Stadtrat billigt den vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Abwägungstabelle des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021 mit textlichen Festsetzungen und Begründung.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Beschluss:
- Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Diskussionsverlauf:
--- 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 4
Beschluss:
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).
Stimmenverhältnis: 19 ja :0 nein
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Beschluss:
- Der Stadtrat billigt den vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Abwägungstabelle des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021 mit textlichen Festsetzungen und Begründung.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Beschluss:
- Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Beschluss:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Diskussionsverlauf:
--- 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Beschluss 5
Beschluss:
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).
Stimmenverhältnis: 19 ja :0 nein
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Beschlussvorschlag:
- Der Stadtrat billigt den vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Abwägungstabelle des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ in der Fassung vom 26.10.2021 mit textlichen Festsetzungen und Begründung.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Beschlussvorschlag:
- Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Entwurfs die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Stimmenverhältnis: 18 ja: 1 nein
Diskussionsverlauf:
--- 5
Abstimmungsergebnis
Dafür: 666666, Dagegen: 9999999
Abstimmungsbemerkung
dtzdgzkgckcgkcgkcghkcghk
Datenstand vom 14.04.2022 13:52 Uhr