Bauantrag - Umbau und Sanierung eines Anwesens in Spalt, Fl. Nr. 206, 207 Gmk. Spalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Stadtrates, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bauherr:                Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer

Baugrundstück:        Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5

Bauvorhaben:        Umbau und Sanierung eines Anwesens in Spalt, Nutzungsänderung Scheunengebäude zu Garagen – und Wohnzwecken, Errichtung eines Balkons

Antragsnummer:        1/22

Auf dem Flurstück 206, 207 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn Franco Blindenhöfer und Girolamo Blindenhöfer ein Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Sanierung eines Anwesens in Spalt gestellt.

Das bestehende Wohnhaus soll saniert werden, die Geschosstreppe soll in ein abgeschlossenes Treppenhaus umverlegt werden. In der jetzigen Scheune wird im EG eine Garage integriert, im OG und DG wird eine Wohnung errichtet. An der Nordfassade ist ein Balkon vorgesehen.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Gebäude befindet sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt. Es wurden Befreiungen zu § 3 Abs. 6 sowie § 4 Abs. 7 der Gestaltungssatzung beantragt.

§3 Abs. 6: Überdachungen von Hauseingängen sind unzulässig

Der Balkon an der Nordseite überdacht den Hauseingang

§ 4 Abs. 3: Balkone, Erker und Terrassen sind an Hauptfassaden nicht gestattet

An der Nordseite (Hauptfassade) soll ein Balkon mit 5,88 m² über dem Eingang errichtet werden.
An der Südseite soll ein Balkon mit 10,28 m² erstellt werden. Dieser ist von den öffentlichen Flächen nicht sichtbar, wird in Richtung des Gartens/Hofes erstellt.
Die Balkone werden mit einer verbesserten Wohnqualität begründet. 

Bei dem Objekt handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Gespräche mit der Unteren Denkmalbehörde wurden bereits geführt. 
Eine Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde des Landkreises Roth liegt vor. Diese sieht die Balkonanbauten als vertretbar.

Das Bauvorhaben fügt sich optisch harmonisch in die Nachbarbebauung ein. In der Nachbarschaft sind bereits Balkone vorhanden. Der Baukörper selbst erfährt durch die geplanten Umbauten und Sanierung eine optische Aufwertung.

Die Stellplätze für die zusätzliche Wohneinheit können gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt auf eigenem Grund nachgewiesen werden. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig vorhanden

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Antrag Umbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Umverlegung der Geschosstreppe in ein abgeschlossenes Treppenhaus von Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer auf Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5 wird seitens der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag der Nutzungsänderung in der bestehenden Scheune zur Garage und Wohnung von Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer auf Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5 wird seitens der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt der Überdachung von Hauseingängen von Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer auf Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5 wird seitens der Stadt Spalt erteilt

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt von dem Anbringen Balkonen von Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer auf Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5 wird seitens der Stadt Spalt erteilt

Beschluss

  1. Das Einvernehmen zum Antrag Umbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Umverlegung der Geschosstreppe in ein abgeschlossenes Treppenhaus von Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer auf Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5 wird seitens der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen 
  1. Das Einvernehmen zum Antrag der Nutzungsänderung in der bestehenden Scheune zur Garage und Wohnung von Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer auf Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5 wird seitens der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen        

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt der Überdachung von Hauseingängen von Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer auf Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5 wird seitens der Stadt Spalt erteilt        

    Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen

  1. Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt von dem Anbringen Balkonen von Franco Blindenhöfer, Girolamo Blindenhöfer auf Fl.Nr. 206, 207 Gmk. Spalt, Färbergasse 5 wird seitens der Stadt Spalt erteilt

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2022 14:53 Uhr