Bauantrag - Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Fl. Nr. 62/5 Gmk. Wernfels


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Stadtrates, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bauherr:                Nina und Sebastian Asam, Unter der Burg 4, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Fl.Nr. 62/5 Gmk. Wernfels, Im Hohen Bühl 22

Bauvorhaben:        Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Carport

Auf dem Flurstück 62/5 der Gemarkung Wernfels wurde von Nina und Sebastian Asam ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Carport gestellt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1„Im Hohen Bühl“ der Stadt Spalt   und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden beantragt:

  • Zu 2 und 1:  Festsetzungen   sind die Baugrenzen im Bebauungsplan definiert.
  •  
Die Baugrenze ist auf 7 m von der Straße ins Grundstück innere versetzt. Die Baugrenze wird um 4 m überschritten. Die Fläche für das Carport gibt eine Breite von 4 m vor, auch diese wird überschritten.

  • Zu 3: gemäß textlichen Festsetzungen wird die Dachneigung von 32 – 36° für U + 1 festgesetzt. 

Das beplante Haus soll als U + 1 + D mit einer Dachneigung von 45° erstellt werden. 

  • Zu 4: gemäß textlichen Festsetzungen sind die Dacheindeckungen mit gebrannten Ziegeln mit ziegelfarbenen Dachsteinen eingedeckt werden.

  • Die Dacheindeckung soll mit anthrazitfarbenen Betondachsteinen ausgeführt werden.

Folgende Abweichungen werden beantragt:

Abweichung von Art. 6 (7) BayBo – Errichtung des Carports als Grenzbau / in den Abstandsflächen des Wohnhauses

Das Carport soll als Grenzbau errichtet werden, da somit eine bessere Anpassung an das Nachbargrundstück aufgrund der Geländeeigenschaften erfolgen kann.


Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.

Stellplätze werden gemäß Stellplatzsatzung errichtet. 

Die nachbarschaftlichen Unterschriften sind vorhanden. 

Beschlussvorschlag

Beschluss a) 

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Nina und Sebastian Asam, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf Fl. Nr. 62/5 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.        

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen

Beschluss b)
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Nina und Sebastian Asam, hinsichtlich des Aufstockens um ein Dachgeschoss und der Änderung der Dachneigung auf 45°, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen        

Beschluss c)
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Nina und Sebastian Asam, hinsichtlich der Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Dachsteinen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen        

Beschluss d)
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von Nina und Sebastian Asam, hinsichtlich des Erstellens des Carports als Grenzbau, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Stimmverhältnis: 17 gegen 0 Stimmen        

Beschluss

Beschluss a) 

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Nina und Sebastian Asam, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf Fl. Nr. 62/5 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss b)
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Nina und Sebastian Asam, hinsichtlich des Aufstockens um ein Dachgeschoss und der Änderung der Dachneigung auf 45°, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.


Beschluss c)
Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung von Nina und Sebastian Asam, hinsichtlich der Dacheindeckung mit anthrazitfarbenen Dachsteinen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.


Beschluss d)
Das Einvernehmen zum Antrag auf Abweichung von Nina und Sebastian Asam, hinsichtlich des Erstellens des Carports als Grenzbau, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2022 14:53 Uhr