Bauherr: Nina und Sebastian Asam, Unter der Burg 4, 91174 Spalt
Baugrundstück: Fl.Nr. 62/5 Gmk. Wernfels, Im Hohen Bühl 22
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Carport
Auf dem Flurstück 62/5 der Gemarkung Wernfels wurde von Nina und Sebastian Asam ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Carport gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1„Im Hohen Bühl“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans werden beantragt:
Die Baugrenze ist auf 7 m von der Straße ins Grundstück innere versetzt. Die Baugrenze wird um 4 m überschritten. Die Fläche für das Carport gibt eine Breite von 4 m vor, auch diese wird überschritten.
Das beplante Haus soll als U + 1 + D mit einer Dachneigung von 45° erstellt werden.
- Zu 4: gemäß textlichen Festsetzungen sind die Dacheindeckungen mit gebrannten Ziegeln mit ziegelfarbenen Dachsteinen eingedeckt werden.
- Die Dacheindeckung soll mit anthrazitfarbenen Betondachsteinen ausgeführt werden.
Folgende Abweichungen werden beantragt:
Abweichung von Art. 6 (7) BayBo – Errichtung des Carports als Grenzbau / in den Abstandsflächen des Wohnhauses
Das Carport soll als Grenzbau errichtet werden, da somit eine bessere Anpassung an das Nachbargrundstück aufgrund der Geländeeigenschaften erfolgen kann.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.
Stellplätze werden gemäß Stellplatzsatzung errichtet.
Die nachbarschaftlichen Unterschriften sind vorhanden.