Anfrage an den Stadtrat - Möglichkeit einer Bauvoranfrage nähe Güsseldorfer Straße Fl. Nr. 729, 729/6 Gmk. Spalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  44. Sitzung des Stadtrates, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 44. Sitzung des Stadtrates 05.04.2022 ö beratend 18

Sachverhalt

Bauherr:                Eckerlein Thomas Und Julia, Alte Rathausgasse 15, 91174 Spalt 

Baugrundstück:        Nähe Güsseldorfer Str., Fl.Nr. 729 und 729/6 Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Antrag auf B-Planerweiterung zur besseren Bebauung der Parzellen 4 und 5

Antragsnummer:        -

Der Antragssteller Eckerlein sowie der Entwurfsverfasser Hausmann stellen dem Stadtrat zur Frage, ob und wie eine geplante Bauvoranfrage in dem von den Antragsstellern aufgelisteten Bebauung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „An der Güsseldorfer Straße II“ zu realisieren ist.

Es geht hierbei um die Parzellen 4 und 5.

Die im Bebauungsplan festgelegten Baufenster sind nach Meinung der Antragssteller im Hinblick auf Grundstücksfläche und der nahen Kreisstraße zu klein. 

Für die Antragssteller wäre eine Erweiterung der Baugrenze Richtung Norden als denkbare Möglichkeit einer Bebauung. 

Weitere Möglichkeiten stellt der Antragssteller in seinem Anschreiben dar.

Der Stadtrat der Stadt Spalt wird gebeten, eine Aussage über Machbarkeit bzw. Änderung der Vorab- Anfrage darzustellen, damit eine zielführende Bauvoranfrage seitens der Bauherren gestellt werden kann.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt sieht zum Bauvorhaben keine Einwände. 
Die Verwaltung soll zusammen mit den Bauantragstellern über das Landratsamt klären, ob Einzelanträge oder eine Bebauungsplanänderung erforderlich ist. Des Weiteren sollte der angrenzende Bach, was möglicher Weise zu einem Problem führen könnte, angesprochen werden
Es wird empfohlen, direkt einen Bauantrag zu stellen.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt sieht zum Bauvorhaben keine Einwände. 
Die Verwaltung soll zusammen mit den Bauantragstellern über das Landratsamt klären, ob Einzelanträge oder eine Bebauungsplanänderung erforderlich ist. Des Weiteren sollte der angrenzende Bach, was möglicher Weise zu einem Problem führen könnte, angesprochen werden. 
Es wird empfohlen, direkt einen Bauantrag zu stellen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2022 14:55 Uhr