Die CSU-Fraktion hat am 21.03.2022 einen Antrag zur Erstellung eines Kriterienkataloges für Freiflächenphotovoltaikanlagen eingereicht.
Über Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich Spalt wurde am 18.05.2021, 01.06.2021 und 20.07.2021 beraten. In den Sitzungsvorlagen vom 18.05.2021 und 20.07.2021 wurden Unterlagen für Kriterienkataloge zur Verfügung gestellt. Es wurde mit Herrn Bleisteiner, Leiter des Fachzentrums für Energie und Landtechnik Triesdorf, eine kompetente Fachperson eingeladen. Der Stadtrat hat die entsprechenden Unterlagen zum Thema Photovoltaikfreiflächenanlagen und wesentliche Aspekte zur Flächenausweisung und Verbesserung der Biodiversität erhalten.
Darüber hinaus hat der Erste Bürgermeister mit dem Institut für Energietechnik IfE, das den digitalen Energienutzungsplan aufstellt, ein Angebot für einen Leitfaden für Zulassung von Photovoltaikfreiflächenanlagen abgefragt. Die IfE Institut für Energietechnik würde einen derartigen Leitfaden in Zusammenarbeit mit der Stadt erarbeiten.
Im Maßnahmenkatalog des digitalen Energienutzungsplanes ist unter Nr. 2 die Maßnahme enthalten.
Wie im Antrag der CSU-Fraktion dargestellt, hat der Stadtrat zunächst auf einen Kriterienkatalog verzichtet. Aufgrund der aktuellen Situation sollen nun entsprechende Flächen und Kriterien ausgearbeitet werden.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass im Gemeindegebiet der Stadt Spalt die Flächen in den Gemarkungen Großweingarten, Enderndorf, Spalt nicht für Freiflächenphotovoltaik zur Verfügung stehen. In Landschaftsschutzgebieten sind grundsätzlich keine Freiflächenphotovoltaikanlagen aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelung umsetzbar. Die Flächen würden vor allem in den Bereichen Gemarkung Wernfels und Mosbach entstehen.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass auch die technischen Anbindungsvoraussetzungen notwendig sind.
Die Nutzung von Konversationsflächen haben Priorität. Gespräche für evtl. Umsetzungen wurden vom Ersten Bürgermeister schon geführt.
Deshalb wird vorgeschlagen, trotzdem eine klare Grundlage für die Umsetzung zu erarbeiten. Die Verwaltung hat dies schon am 18.05.2021 vorgeschlagen.
Eine Vorbereitung des Kriterienkataloges, notwendiges Kartenmaterial für die GIS-Analyse, die Ausarbeitung einer Übersichtskartei, Ergebnisdokumentationen von Machbarkeit und Umsetzung sollten auch mit dem Institut für Energietechnik IfE durchgeführt werden. Nach dem letzten Angebot erfolgt noch eine Förderung von 60 %. Der Nettoeigenanteil würde 2.380,00 EUR betragen. Zwar muss die Stadt nochmals ein aktualisiertes Angebot einholen, jedoch dürfte der finanzielle Aufwand nicht wesentlich vom Ursprungsangebot abweichen. Außerdem werden diese Kosten auch auf die Antragsteller umgelegt.