Aufhebung Stadtratsbeschluss vom 05.04.2022 aufgrund fehlerhafter Vergabeempfehlung - Rohbau Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Stadtrates, 19.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 45. Sitzung des Stadtrates 19.04.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Aufgrund eines Rechenfehlers und nicht ausgefüllter Positionen wurde von dem beauftragten Architekturbüro erst nach erfolgter Vergabeempfehlung festgestellt, dass der Auftrag nicht an die als zuerst günstigste Firma Bieter A wegen eines Rechenfehlers erfolgen kann.

Das Angebot des Bieters A kann deshalb nicht gewertet werden, der Stadtratsbeschluss TOP 14.1 der Stadtratssitzung öffentlich vom 05.04.2022 (TOP 5.1 nichtöffentlich (bereatend) ist aufzuheben. Eine Beauftragung dieses Bieters wäre vergaberechtlich nicht zulässig.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den in der Öffentlichen Sitzung Stadtrat gefassten Beschluss TOP 14.1 vom 05.04.2022 - Auftragsvergabe - Rohbau Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg, aufzuheben.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den in der Öffentlichen Sitzung Stadtrat gefassten Beschluss TOP 14.1 vom 05.04.2022 - Auftragsvergabe - Rohbau Dorfgemeinschaftshaus Theilenberg, aufzuheben.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2022 11:59 Uhr