Vollzug BauGB - Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 61 "Hopfenhallenareal"


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Sitzung des Stadtrates, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 46. Sitzung des Stadtrates 10.05.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 i. V. mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB und die freiwillige Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 i. V. mit § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB beschlossen.

Die Bekanntmachung der Aufstellung und die freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Anschlag an den Amtstafeln am 18.11.2021.
Gemäß § 3 Abs.1 BauGB fand in der Zeit vom 29.11.2021 bis einschl. 30.12.2021 die freiwillige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgte die freiwillige frühzeitige Behördenbeteiligung bzw.  die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB.

Der Stadtrat wog in seiner öffentlichen Sitzung am 22.02.2022 die eingegangenen Hinweise, Einwendungen und Anregungen ab und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs 2 BauGB.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ mit integriertem Grünordnungsplan erfolgte durch Anschlag an den Amtstafeln am 04.03.2022.
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit von 11.03.2022 bis einschl. 14.04.2022 die öffentliche Auslegung statt. Gleichzeitig erfolgte die Behördenbeteiligung bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB. 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind Einwendungen, Anregungen oder Hinweise eingegangen.

Die Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben entsprechende Hinweise, Anregungen und Einwendungen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingebracht.

Die nachstehenden Einwendungen, Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit, der einzelnen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind mit Einzelbeschlüssen im Rahmen der Abwägung durch den Stadtrat Spalt zu entscheiden. 
Die Abwägungstabelle (Anlage 1) im Anhang ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

Soweit das Abwägungsergebnis keine weiteren planerischen Maßnahmen oder Änderungen zur Folge hat, kann anschließend der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ inklusive den textlichen Festsetzungen und integriertem Grünordnungsplan (Anlage 2), in der Fassung vom 10.05.2022 und Begründung (Anlage 3), gefasst werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).


       Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

  1. Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ (Anlage 2), in der aktuellen Fassung vom 10.05.2022 inklusive dem textlichen Satzungsteil mit Begründung (Anlage 3), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, als Satzung zu beschließen.

Der Satzungsbeschluss gilt nur in Verbindung mit dem Durchführungsvertrag.

Der Stadtrat Spalt beschließt somit, dass der Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft tritt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).        

    Stimmverhältnis: 20 gegen 0 Stimmen.


       Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

  1. Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ (Anlage 2), in der aktuellen Fassung vom 10.05.2022 inklusive dem textlichen Satzungsteil mit Begründung (Anlage 3), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, als Satzung zu beschließen.

Der Satzungsbeschluss gilt nur in Verbindung mit dem Durchführungsvertrag.

Der Stadtrat Spalt beschließt somit, dass der Bebauungsplan Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft tritt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2022 13:15 Uhr