Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Einzelcarports auf Fl.Nr. 587 oder 587/4 Gmk. Spalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Stadtrates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 47. Sitzung des Stadtrates 24.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauherr:                Karin Baumeister, Bahnhofstr. 13, 91180 Heideck

Baugrund:                Fl.Nr. 587 oder 587/4, Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Errichtung eines Einzelcarports in Ständerbauweise

Antragsnummer:        20/22

Auf dem Flurstück 587 (Variante 1) oder 587/4 (Variante 2) der Gemarkung Spalt wurde von Frau Karin Baumeister ein Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einzelcarports gestellt.

Geprüft wird, da das geplante Carport zwar in unmittelbarer Nähe zur Dr. Merkenschlager-Str. 6 steht, nach § 35 BauGB.  Beide Varianten liegen sowohl im Außenbereich, wie auch im Landschaftsschutzgebiet. 

Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Das Carport wird benötigt, da auf dem eigenen Grundstück kein Platz mehr für ein Carport besteht. Das Bauvorhaben dient keinem landwirtschaftlichen Zweck. Eine landwirtschaftliche Privilegierung liegt nicht vor. 
Die Erschließung wäre durch die Nähe zur Straße gesichert, Kanal- oder andere Leitungen werden nicht benötigt.

Eine landwirtschaftliche Privilegierung liegt nicht vor. Der Bauherr würde das Einzelcarport, was nicht massiv wirkt, an den Seiten mit Kletterpflanzen eingrünen, um es in die Landschaft zu integrieren. Es fanden bereits im Vorfeld Gespräche seitens der Bauherren mit der Unteren Naturschutzbehörde Landkreis Roth statt. Die Behörde sieht die Möglichkeiten des Carports auf dem eigenen, sehr eng gefassten Grundstück wie der Bauherr für nicht möglich. Eine Bebauung, trotz dem Landschaftsschutzgebiet, mit Auflagen ist seitens der Unteren Naturschutzbehörde ein gangbarer, möglicher Weg.

Die Fragestellung für das geplante Carport bezieht sich auf zwei denkbare Varianten. Naturschutzfachliche Fragen müssten im Nachgang noch weiter mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Roth geklärt werden.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einzelcarports auf Fl. Nr. 587 Gmk. Spalt (Variante 1) von Karin Baumeister zu erteilen.

Beschlussvorschlag 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einzelcarports auf Fl. Nr. 587/4 Gmk. Spalt (Variante 2) von Karin Baumeister zu erteilen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einzelcarports auf Fl. Nr. 587 Gmk. Spalt (Variante 1) von Karin Baumeister zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2022 11:52 Uhr