Antrag auf Vorbescheid - Neubau von vier Ferienwohnungen und einer Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage auf Fl. Nr. 41/22 Gmk. Enderndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Stadtrates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 47. Sitzung des Stadtrates 24.05.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauherr:                Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen

Baugrundstück:        Fl. Nr. 41/22 Gmk. Enderndorf, Seeweg 4

Bauvorhaben:        Neubau von 4 Ferienwhg. Und einer Betriebsleiterwhg. Mit Doppelgarage und 4 Stellplätzen

Antragsnummer:        22/22

Auf dem Flurstück 41/22 der Gemarkung Endernforf wurde von Herrn Stefan Plewnia ein Antra auf Vorbescheid zum Neubau von 4 Ferienwhg. Und einer Betriebsleiterwhg. Mit Doppelgarage und 4 Stellplätzen gestellt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Enderndorf Strand Ost und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.

Es sollen zwei separate Gebäude errichtet werden, in denen im vorderen Gebäude die Betriebsleiterwohnung erstellt werden soll.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben liegt im Sondergebiet für Beherbergungsbetriebe. Weiterhin sind die Grundzüge des Bebauungsplanes mit dem Antrag auf 6 Befreiungen betroffen. Seitens des Bauamtes sollte über eine Änderung der Bauvoranfrage oder Änderung des Bebauungsplanes Enderndorf Strand Ost nachgedacht werden, da die Vielzahl der Abweichungen zu der Planung nicht mehr den Grundzügen des Bebauungsplanes entsprechen.

Es müssen Befreiungen hinsichtlich 

Dachform:
Gemäß textlichen Festsetzungen sind nur Satteldächer mit einer Neigung von 45-50° zulässig. 
Beide Gebäude sollen mit Walmdächern ausgeführt werden
Dachneigung:
Gemäß textlichen Festsetzungen sind Satteldächer mit einer Neigung von 45-50° zulässig 
Beide Gebäudesollen eine Dachneigung von 22° bekommen
Geschossigkeit:
Gemäß textlichen Festsetzungen sind 1 Voll und 1 Dachgeschoss zulässig 
Geplant sind 2 Vollgeschosse
Fensterformate:
Gemäß textlichen Festsetzungen sind bis auf Dachgauben nur stehende Fensterformate zulässig 
Es sollen auch liegende Formate ausgeführt werden dürfen

Lage Garage:
       Garagen sind nur im Planblatt gekennzeichneten Flächen zulässig. (Baugrenze)
       Die Garage soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.

Baugrenzen:
       Siehe Planblatt
       Die Gebäude sollen außerhalb der Baugrenzen errichtet werden.
       
Stellplätze werden nachgewiesen
Der Antragsteller sieht gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBo von der Nachbarschaftsbeteiligung ab.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Das Benehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, zur Realisierung des Bauvorhabens in der derzeitigen Planung wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss 2:
Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich Änderung der Dachform von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss 3:
Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich der Änderung Dachneigung beider Hauptgebäude von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss 4:
Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich der Anzahl Geschosse beider Hauptgebäude von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss 5:
Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich der Änderung Lage der Garage von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss 6:
Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich Überschreitung der Baugrenzen von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

Beschluss 1

Das Benehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, zur Realisierung des Bauvorhabens in der derzeitigen Planung wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21

Beschluss 2

Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich Änderung der Dachform von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21

Beschluss 3

Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich der Änderung Dachneigung beider Hauptgebäude von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21

Beschluss 4

Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich der Anzahl Geschosse beider Hauptgebäude von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21

Beschluss 5

Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich der Änderung Lage der Garage von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

--- 5

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21

Beschluss 6

Das Benehmen zur Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich Überschreitung der Baugrenzen von Herrn Stefan Plewnia, Alte Landstraße 6, 86637 Wertingen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. 

--- 6

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 21

Datenstand vom 15.07.2022 11:52 Uhr