Antrag auf Vorbescheid - Neubau Lagerhalle auf Fl. Nr. 1113/2 Gmk. Wernfels


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Stadtrates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 47. Sitzung des Stadtrates 24.05.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Bauherr:                Bernd Weger, Untererlbach 17, 91174 Spalt

Baugrund:                Außenbereich, Fl.Nr. 1113/2, Gmk. Wernfels

Bauvorhaben:        Neubau einer Lagerhalle

Antragsnummer:        74/21

Auf dem Flurstück 1113/2 der Gemarkung Wernfels wurde von Herrn Bernd Weger bereits mit Behandlung Stadtratssitzung am 07.12.2022 ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Lagerhalle gestellt.

Der Antrag auf Vorbescheid wurde seitens des Stadtrates zurückgewiesen, fehlende Unterlagen wie die Betriebsbeschreibung wurden mittlerweile nachgereicht.

Im Termin am 29.04.2022 fand ein Vor-Ort-Termin Bauherr Weger, dem 1. Bürgermeister der Stadt Spalt sowie Abteilungsleiter Pfaffenritter und Kreisbaumeister Möllenkamp statt. Es fand auch ein Gespräch mit Betriebserklärung von Bernd Weger statt.

Das Landratsamt Roth kann sich vorstellen, dass eine Betriebshalle an dem Standort errichtet wird. Der geplante Neubau grenzt an das bestehende Nebengebäude der Sanitär-/Installationsfirma an. Bei dem Vor-Ort-Termin wurde vereinbart, dass die Stadt das Einvernehmen erteilen kann, Gestalterische Konkretisierung erfolgt mit dem Landratsamt und dem Bauherren Weger direkt.

Gemäß dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid soll eine Lagerhalle mit Vordach in Stahlkonstruktion mit Trapezdach mit einer Grundfläche von ca. 800m² errichtet werden. Das Flurstück erstreckt sich über 5.370m².
Das Flurstück weist eine schwierige topographische Lage auf. Das Bauvorhaben soll sich der Höhenlage des bereits bestehenden Nebengebäudes anpassen. 

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Bereich im Zusammenhang bebauter Ortsteile und nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und muss gem. § 35 BauGB geprüft werden.

Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es […] einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt […].

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Es werden keine Stellplätze errichtet. 

Einer Betriebsbeschreibung liegt bei. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung ist ersichtlich.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Bernd Weger, Untererlbach 17, 91174 Spalt, zum Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 1113/2 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. Die gestalterische Konkretisierung soll direkt zwischen dem Landratsamt Roth und dem Bauherr erfolgen.

Beschluss

Beschluss 1:

Das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herrn Bernd Weger, Untererlbach 17, 91174 Spalt, zum Neubau einer Lagerhalle auf Fl.Nr. 1113/2 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt. Die gestalterische Konkretisierung soll direkt zwischen dem Landratsamt Roth und dem Bauherr erfolgen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2022 11:52 Uhr