Antrag auf Vorbescheid - Wiederherstellung des Bestandsgebäudes Sanierung und Ausbau dessen als Wohngebäude mit Einliegerwohnung, Errichtung eines Carports Fl. Nr. 891 Gmk. Mosbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Stadtrates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 47. Sitzung des Stadtrates 24.05.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bauherr:                Johannes Polgen und Alke Richler-Polgen

Baugrund:                Fl.Nr. 891 Gmk. Mosbach

Bauvorhaben:        Wiederherstellung des Bestandsgebäudes im ursprünglichen Baukörper
Sanierung und Ausbau dessen als Wohngebäude mit Einliegerwohnung, Erichtung Carport

Antragsnummer:        18/22

Auf dem Flurstück 891 der Gemarkung Mosbach Herrn und Frau Johannes Polgen und Alke Richler-Polgen ein Antrag auf Vorbescheid zur Wiederherstellung des Bestandsgebäudes im ursprünglichen Baukörper, Sanierung und Ausbau dessen als Wohngebäude mit Einliegerwohnung gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß rechtskräftigem Flächennutzungsplan im Dorfgebiet.

Bei dem bestehenden Hauptgebäude handelt es sich um ein Einzeldenkmal. An das Bestandsgebäude soll Anbau erfolgen. Die Dachfenster sollen gemäß Zeichnungen vergrößert werden. Als Dacheindeckung sind Solarziegel oder Biberschwanzdeckung mit möglichst regenerativen Dämmstoffen geplant.

Weiterhin soll auf dem Flurstück ein Carport mit 3 Stellplätzen in Holz, Stahl-Konstruktion mit Solareindeckung errichtet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarschaft ein. Denkmalschutzrechtliche Belange des Einzeldenkmales müssen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde geklärt werden.

Stellplätze werden in ausreichender Zahl geschaffen. 

Auf Nachbarschaftsbeteiligung des Antrages auf Vorentscheid wurde gem. Art. 71 Stat 4 Halbsatz 2 BayBo verzichtet.

Die Erschließung ist zu dem bisherigen Bestandsgebäude, Grundstück ist gesichert.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für die Wiederherstellung des Bestandsgebäudes im ursprünglichen Baukörper, Sanierung und Ausbau dessen als Wohngebäude mit Einliegerwohnung, Errichtung eines Carports von Johannes Polgen und Alke Richler-Polgen auf Fl. Nr. 891 Gmk. Mosbach zu erteilen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid für die Wiederherstellung des Bestandsgebäudes im ursprünglichen Baukörper, Sanierung und Ausbau dessen als Wohngebäude mit Einliegerwohnung, Errichtung eines Carports von Johannes Polgen und Alke Richler-Polgen auf Fl. Nr. 891 Gmk. Mosbach zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2022 11:52 Uhr