Bauherr: Johannes Polgen und Alke Richler-Polgen
Baugrund: Fl.Nr. 891 Gmk. Mosbach
Bauvorhaben: Wiederherstellung des Bestandsgebäudes im ursprünglichen Baukörper
Sanierung und Ausbau dessen als Wohngebäude mit Einliegerwohnung, Erichtung Carport
Antragsnummer: 18/22
Auf dem Flurstück 891 der Gemarkung Mosbach Herrn und Frau Johannes Polgen und Alke Richler-Polgen ein Antrag auf Vorbescheid zur Wiederherstellung des Bestandsgebäudes im ursprünglichen Baukörper, Sanierung und Ausbau dessen als Wohngebäude mit Einliegerwohnung gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben befindet sich gemäß rechtskräftigem Flächennutzungsplan im Dorfgebiet.
Bei dem bestehenden Hauptgebäude handelt es sich um ein Einzeldenkmal. An das Bestandsgebäude soll Anbau erfolgen. Die Dachfenster sollen gemäß Zeichnungen vergrößert werden. Als Dacheindeckung sind Solarziegel oder Biberschwanzdeckung mit möglichst regenerativen Dämmstoffen geplant.
Weiterhin soll auf dem Flurstück ein Carport mit 3 Stellplätzen in Holz, Stahl-Konstruktion mit Solareindeckung errichtet werden.
Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarschaft ein. Denkmalschutzrechtliche Belange des Einzeldenkmales müssen mit der Unteren Denkmalschutzbehörde geklärt werden.
Stellplätze werden in ausreichender Zahl geschaffen.
Auf Nachbarschaftsbeteiligung des Antrages auf Vorentscheid wurde gem. Art. 71 Stat 4 Halbsatz 2 BayBo verzichtet.
Die Erschließung ist zu dem bisherigen Bestandsgebäude, Grundstück ist gesichert.