Flurneuordnung und Dorferneuerung Wernfels, Änderung der Gemeindegrenzen gem. § 58 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Stadtrates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 47. Sitzung des Stadtrates 24.05.2022 ö 12

Sachverhalt

Die Teilnehmergemeinschaft Wernfels hat mit Schreiben vom 10.05.2022 die Empfehlung der Vorstandschaft TG Wernfels auf Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Stadt Spalt und dem Markt Absberg angeregt. 

Nachdem die TG Wernfels diesen Vorschlag eingebracht hat, die Entscheidung jedoch über diese Anpassung der Änderung der Gemeindegrenzen dem Stadtrat Spalt obliegt, ist eine Beschlussfassung zur Anpassung der Änderung der vorgesehenen Gemeindegrenzen durch den Stadtrat erforderlich.

Es wurde bei der TG Wernfels, Herrn Hütter nochmal angefragt welche Gründe und Überlegungen diesen Änderungen der Gemeindegrenzen zugrunde liegen.

Eine abschließende Stellungnahme liegt bei Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht vor. 

Es wird folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass dem Antrag der TG Wernfels auf Änderung der Gemeindegrenzen gemäß § 58 Abs. 2 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz mit einer Flächenmehrung zu Gunsten der Stadt Spalt von 0,1773 ha und der Grundlage der beiliegenden Pläne zugestimmt wird. 

Datenstand vom 15.07.2022 11:52 Uhr