Vollzug der Straßen- und Wegegesetzes; Widmung des Schulgeländes als öffentliche Schulfreifläche


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Stadtrates, 07.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 48. Sitzung des Stadtrates 07.06.2022 ö 7

Sachverhalt

Der Schulhofbereich der Spalatinschule auf Fl. Nr. 1206/3 Gmk. Spalt, Dr.-Meyer-Str. 7 hatte bislang keine Widmung.

Durch die Umgestaltung des Schulhofbereiches und die gemischte Nutzung – zum einen für die Benutzung im Schulbetrieb/Schulzeiten, andererseits zur Nutzung als öffentliche Fläche außerhalb der Schulzeiten muss das Areal als öffentliche Fläche gewidmet werden. Analog ist dies für den Durchgang mit einem selbstständigen Gehweg zu sehen.

Auch für das rechtmäßige Inkrafttreten der Benutzungsordnung muss für die Außerhalb der Schulzeiten mögliche Benutzung eine öffentliche Widmung vorliegen.

Der Schulhof der Spalatinschule Spalt ist demnach als öffentliche Schulhoffreifläche zu widmen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Schulhof der Spalatinschule auf Fl. Nr. 1206/3 Gmk. Spalt als öffentliche Schulhoffreifläche zu widmen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Schulhof der Spalatinschule auf Fl. Nr. 1206/3 Gmk. Spalt als öffentliche Schulhoffreifläche zu widmen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2022 09:09 Uhr