Straßenbeleuchtung in der Gesamtgemeinde Spalt, Energieeinsparmaßnahmen – zeitliche Abschaltung in den Nachstunden


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Stadtrates, 02.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 52. Sitzung des Stadtrates 02.08.2022 ö 10

Sachverhalt

Die bestehende Unsicherheit in Bezug auf ausreichenden Strom und Gasbezug und damit verbundenen hohen Kosten werden die Kommunen dazu angehalten, entsprechende Einsparungspotentiale umfassend zu prüfen und umzusetzen. 

Die Einsparungspotentiale im Bereich einer zeitlich befristeten Nachtabschaltung zwischen 01.00 Uhr und 04.00 Uhr somit für 3 Stunden wurde bereits von der Stadt Spalt in den Jahre 2015 – 2018 umgesetzt. 

Die Erfahrungswerte, auch die Auswertungen die sich aus dieser Nachabschaltung ergeben haben, sind nochmals im Beschluss des Stadtrates Spalt vom 20.03.2018 dargelegt. Die Verwaltung hat dabei die Auswirkungen in Bezug auf Kriminalität sowie Gefahrenlagen nochmals ausführlich erläutert. 

Aufgrund dieser damaligen Auswertungen und Erfahrenswerte, wesentliche Abweichungen werden sich nur minimal ergeben, ist dieser Bericht der Verwaltung auch heute noch relevant. 

Die Nachabschaltung wurde im Jahre 2018 auf Antrag der CSU-Fraktion vom Stadtrat Spalt wieder aufgehoben. Seitdem laufen die Straßenbeleuchtungen in den Nachtstunden im Vollbetrieb bzw. mit LED-Ausstattungen und mit einer zwischenzeitlich technisch möglichen Reduktion der Ausleuchtung konnten die technischen Möglichkeiten der Einsparung auch nach 2018 genutzt werden. 

Die gegenwärtige Situation, insbesondere auf einen Strommangel, der absehbar in den nächsten Monaten auch verstärkt auftreten wird, sollte bereits entgegengesteuert werden. 

Aus diesem Grund wird dem Stadtrat Spalt empfohlen, die Nachabschaltung, wie sie bereits in den Jahren bis 2018 über einen fast dreijährigen Zeitraum vorgenommen wurde, wieder einzuführen. 

Die Stadt Spalt will mit dieser Abschaltung in den Nachtzeiten einen wesentlichen Beitrag zu einer Stromeinsparung leisten. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der Beschluss des Stadtrates vom 20.03.2018 über die Aufhebung der zeitlich befristeten Nachtabschaltung aufgehoben wird. Die Nachtabschaltung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder in der Zeit von 01.00 Uhr bis 04.00 Uhr vorgenommen werden. 

Die Verwaltung wird beauftragt, hier die notwendigen Schritte zu einer baldigen Umsetzung der Nachtabschaltung vorzunehmen. 

Sollten sich Erkenntnisse innerhalb eines Jahres ergeben, die eine erneute Überlegung hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Nachabschaltung entgegenstehen, so könnte der Stadtrat im Rahmen eines Abwägungsprozesses hier nochmals eine andere Entscheidung treffen. 

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der Beschluss des Stadtrates vom 20.03.2018 über die Aufhebung der zeitlich befristeten Nachtabschaltung aufgehoben wird. Die Nachtabschaltung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder in der Zeit von 01.00 Uhr bis 04.00 Uhr vorgenommen werden. 

Die Verwaltung wird beauftragt, hier die notwendigen Schritte zu einer baldigen Umsetzung der Nachtabschaltung vorzunehmen. 

Sollten sich Erkenntnisse innerhalb eines Jahres ergeben, die eine erneute Überlegung hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Nachabschaltung entgegenstehen, so könnte der Stadtrat im Rahmen eines Abwägungsprozesses hier nochmals eine andere Entscheidung treffen. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 9

Datenstand vom 08.09.2022 14:50 Uhr