Daten angezeigt aus Sitzung:
55. Sitzung des Stadtrates, 04.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Michael Haubner, Stiftsgasse 14, 91174 Spalt
Baugrundstück: Fl. Nr. 113, 114 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Errichten einer Garage und eines Balkons
Antragsnummer: 57/22
Auf dem Flurstück 113, 114 der Gemarkung Spalt wurde von Michael Haubner, Stiftgasse 14, 91174 Spalt ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von einer Garage und eines Balkons gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
An das bestehende Gebäude ein Balkon ostseitig mit 10,58 m² angebaut werden. Weiterhin ist im Innenhof eine Garage für 3 Stellplätze mit 66 m² geplant. Die Garage wird mit einem Gründach versehen. Die umliegende Mauer soll um ca. 1 m erhöht werden.
Das Bauvorhabenmit des Balkons fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein. Die Garage ist von den Verkehrsflächen nicht sichtbar. Da im Innenhof bisher keine Gebäude standen und die Garage mit einem Gründach versehen wird, ist das Einfügen in die Bebauung, auch aus der Tatsache heraus, dass die Garage von den umliegenden Seiten durch Mauern nicht sichtbar ist tolerierbar.
Das Bauamt sieht die Gestaltungssatzung der Stadt Spalt betroffen, ein Antrag von den Befreiungen der Gestaltungssatzung ist nicht gestellt. § 9 Abs- 1 Garagen… sollen sich in ihrer Art an das Hauptgebäude angliedern ist betroffen. Hierzu wurde kein Antrag auf Befreiung von der Gestaltungssatzung gestellt. Da es sich jedoch lediglich um eine „soll“ Festlegung handelt, kann hierzu keine Festlegung getroffen werden. Ein Antrag ist hierzu nicht erforderlich.
Der Balkon befindet sich nicht an der Hauptfassade, weshalb § 4 Abs. 7 der Gestaltungssatzung als erfüllt angesehen wird.
Das Bauvorhaben ist kein Einzeldenkmal, befindet sich aber im Ensemblebereich der Stadt Spalt
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Das Einvernehmen zum Antrag Errichten einer Garage und eines Balkons auf Fl. Nr. 113, 114 Gmk. Spalt von Michael Haubner, Stiftsgasse 14, 91174 Spalt
wird erteilt.
Beschlussvorschlag 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt sieht die Einhaltung der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt zu den Bauantrag -Errichten einer Garage und eines Balkons auf Fl. Nr. 113, 114 Gmk. Spalt von Michael Haubner, Stiftsgasse 14, 91174 Spalt als gegeben.
Beschluss 1
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Antrag Errichten einer Garage und eines Balkons auf Fl. Nr. 113, 114 Gmk. Spalt von Michael Haubner, Stiftsgasse 14, 91174 Spalt
wird erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt sieht die Einhaltung der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt zu den Bauantrag -Errichten einer Garage und eines Balkons auf Fl. Nr. 113, 114 Gmk. Spalt von Michael Haubner, Stiftsgasse 14, 91174 Spalt als gegeben.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.11.2022 12:46 Uhr