Seitens des Landratsamtes Roth wurde um Stellungnahme der Stadt Spalt zu dem Antrag der Fa. Gilch GmbH auf abfallrechtliche Plangenehmigung für die Änderung der Bauschuttdeponie auf den Grundstücken Fl. Nr. 233/1, 251/6, 233 TF und 283/2 TF der Gemarkung Wernfels gebeten.
Seitens der Überarbeitung und Herausnahme der Deponie
Aus dem Wasserschutzgebiet soll der Sachverhalt nun neu bewertet werden. Neu ist der Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage.
Bisher betreibt die Gilch GmbH, Beerbach A 70, 91183 Abenberg, auf den Fl. Nr. 233/1 und 233 (Teilfläche) eine DK 0 Inertabfalldeponie sowie eine mobile Recyclinganlage.
Bisher erfolgt die Zufahrt von der St 2223 über einen Anliegerweg, Fl Nr. 283/2 Gmk. Wernfels. Die ehemalige Sandgrube Fl. Nr. 233/1, 233 Gmk. Wernfels und ist bereits teilweise verfüllt.
Eine Rekultivierung wurde bisher nicht vorgenommen.
Es soll in die bestehende Deponie vorliegendes, recyclingfähige Bauschuttablagerungen ausgebaut und recycelt werden. Zusätzlich sollen angeliefertes recyclingfähiges Bauschuttmaterial gebrochen und recycelt werden.
Laut dem Erläuterungsbericht des Büro Genisis liegen folgende Sachverhalte zu Grunde:
- Wasserrechtliche Verhältnisse: Die Deponie wurde mittlerweile nicht mehr in einem Wasserschutzgebiet. Weiterhin liegt die Deponie nicht in einem Überschwemmungsgebiet oder wassersensiblen Bereich.
- Immissionen: Das Gutachten zu den Immissionen ist einsehbar. Es werden durch die Schallimmissionen weder Wohnanlagen, noch immissionsempfindliche Fauna beeinträchtigt. Die Anlage ist von Biotopen und dem Landschaftsschutzgebiet genügend weit entfernt.
- Verkehrssituation: die Einfahrt in die Staatsstraße wurde verkehrstechnisch gesichert. Gegen Staubentwicklung wurde eine bituminöse Schicht an der Einfahrtssituation versiegelt.
Nach dem Gutachten wird die Ausbaudauer von rd. 15 Jahren im Jahr 2025 erreicht sein.
Nach Angaben aus Theilenberg war der bisherige Brechbetrieb der Anlage gerade in den Abendstunden, da evtl. die Betriebszeiten überschritten wurden, hörbar. Tagsüber war keine Lärmbelästigung, wohl aufgrund von Geräuschentwicklung durch den Verkehr, erkennbar.
Bei einer Erweiterung der Anlage sollte der Betreiber nochmals auf das Einhalten der vorgegebenen Betriebszeiten hingewiesen werden.
Auch sollte eine Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde, Freistaat Bayern wegen der Verkehrsentwicklung und- Beeinträchtigung durch Bauvorzeuge vor der Genehmigung erfolgen.
Weitere Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Beeinträchtigung gerade der Fauna durch Geräuschimmissionen sowie das Hinzuziehen anderer relevanter Behörden sollten vor Genehmigung erfolgen.
Die Beschlussfassung wäre vorab für das grundsätzliche Einvernehmen für den Weiterbetrieb und der Erweiterung zu fassen mit den Auflagen, dass die Stellungnahmen weiterer Behörden zwingend beachtet werden.