Energieeinsparungskonzept der Stadt Spalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Sitzung des Stadtrates, 04.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 55. Sitzung des Stadtrates 04.10.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Bundesregierung bzw. das zuständige Wirtschaftsministerium hat zwei Rechtsverordnungen zur Energieeinsparung, die mit Wirkung zum 01.09. bzw. 01.10.2022 in Kraft gesetzt werden, erlassen.

Die Rechtsverordnung, die bereits zum 01.09.2022 Rechtskraft sieht vor allem kurzfristige Energieversorgungssicherungmaßnahmen vor.

Die Rechtsverordnung, die jetzt zum 01.10.2022 zudem ergänzend in Kraft gesetzt wurde, Zustimmung des Bundesrates liegt hier zwischenzeitlich ebenfalls vor, sieht die mittelfristigen Energieeinsparungspotentiale, die hier erhoben werden sollen, in der Regelung und Anwendung vor.

Rechtliche Grundlage der beiden Rechtsverordnungen, die gesetzliche Rechtsnormen darstellen, jedoch auf verbindlichen für den öffentlichen Bereich Anwendung finden, sind auch von den Kommunen entsprechend der Vorgaben umzusetzen. 

Die Einsparungspotentiale im Vollzug und Umsetzung der Rechtsverordnung für kurzfristige Einsparungsmaßnahmen, die Rechtsverordnung zum 01.09.2022, wurde von der Stadtverwaltung Spalt bereits mit einer Ankündigung, die im Juli/ August erkennbar und erkannt wurde, geprüft und Einsparungspotentiale schon frühzeitig in die Umsetzung gebracht. 

Zielsetzung der jetzt von der Bundesregierung bzw. vom Wirtschaftsministerium erlassenen Rechtsverordnungen haben neben der Grundausrichtung Energie einzusparen verbunden mit den Auswirkungen, die sich durch Einsparungsmaßnahmen ergeben, dass sie auch der Preis für den Strom- und Gasbezug, der an den Börsen gehandelt wird, durch eine stagnierende Nachfrage auch preislich zu keinen weiteren exorbitanten Preissteigerungen führt. 

Siehe somit weniger Energieverbrauch bedeutet weniger Nachfrage, Ergebnis: auch der Preis wird sich eher stabilisieren. 

Somit sind alle Maßnahmen, die dazu führen, auch Energie einzusparen, von erheblicher Bedeutung und führen auch mit in der Wirkung zu einer gewissen Preisstabilität.

Im Blick auf die enorme Belastung der privaten Haushalte und den Energiekostensteigerungen, die exorbitant sich vor allem mit der Abrechnung 2022, aber vor allem 2023 und auch nochmals 2024 eine Größenordnung erreichen, die einen erheblichen finanziellen Ausfluss auf das Gesamthaushaltseinkommen von allen Haushalten haben wird.

Es ist daher auch seitens der Stadtverwaltung im Rahmen einer Solidarität und einer Vorbildfunktion notwendig, einen zwar kleinen aber dennoch Beitrag zu einer Stabilisierung der Gesamtwirtschaftlichen Situation für die Bevölkerung zu leisten.

Die Maßnahmen, die wir bereits innerhalb der Stadtverwaltung konzeptionell geprüft und umgesetzt haben, ist in den beiliegenden Energieeinsparungsmaßnahmen in einem Konzept bereits erstellt. Ein Großteil ist bereits umgesetzt bzw. in der Umsetzung und wird auch ständig eine Aktualisierung und Fortschreibung erfahren. 

Zudem werden auch alle Liegenschaften gesondert geprüft und auch hier die Notwendigkeit, auch unter Beachtung der Rechtsverordnung, die verbindlich auch für die Stadt Spalt und deren kommunalen Liegenschaften und deren Nutzung anzuwenden ist, realisiert werden.

Es wird daher auch notwendig sein, dass viele gewohnte Angebote in diesem Umfang nicht mehr zur Verfügung stehen. Solidarität und einen Gesamtbeitrag zu leisten bedeutet auch Verzicht zu üben. Und Verzicht wird immer auch spürbar bei allen Beteiligten seinen Niederschlag finden.

Neben den kommunalen Liegenschaften, ausgenommen von den Energieeinsparungsverordnungen sind derzeit nur Schule und Kindergarten, die ein besonderes Bedürfnis der Aufrechterhaltung der derzeitigen Unterbringung von Kindern und Schülern aufzeigen, betroffen. 

Dabei darf auch erwähnt werden, dass auch die Schulleitung an der Spalatin-Schule auch ihrerseits Überlegungen eingebracht hat, und auch die Klassenräume auf eine Temperatur von 21 Grad im Durchschnitt reduzieren wird. 

Auch das ist ein wichtiger Beitrag im Rahmen der Solidargemeinschaft, um auch Einsparungspotentiale durchzuführen. 

Es werden zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht alle Maßnahmen und genaue Umsetzungen im beiliegenden Konzept eingearbeitet sein. Es bedarf hier einer ständigen Fortschreibung und der Stadtrat wird hier auch laufend monatlich im Rahmen eines Monatsreports über die Fortführung der Maßnahmen, die durch die Stadtverwaltung Spalt angeschoben wurden, informiert.

Weitere Überlegungen stehen derzeit auch nochmals im Raum, sich jedoch im derzeitigen Gesamtkonzept, dass dem Stadtrat zur Verfügung gestellt wird, noch nicht abgebildet worden sind, sind die Prüfung von Schließtagen während der Jahresfeiertage für die Verwaltung, aber auch eine Schließung im HopfenBierGut über einen Zeitraum, der mit Januar/ Februar auch in der kältesten Jahreszeit mögliche Einsparungspotentiale bietet. Hierzu erfolgen derzeit noch die Überlegungen und Abstimmungen mit der Belegschaft.

Es darf auch zum jetzigen Zeitpunkt bereits festgestellt werden, dass gerade auch die Belegschaft innerhalb der Stadtverwaltung sich ihrer Verantwortung sehr bewusst ist und die Einsparungsumsetzungen diszipliniert und realistisch umsetzt. 

Die Stadt Spalt, aber auch die Verwaltung selbst, will hier auch mit einer Vorbildfunktion im Rahmen des Solidargedankens voranschreiten und auch ihren Beitrag zu Einsparungspotentialen, die dringend notwendig sind, um auch die finanziellen Auswirkungen für die Gesamtbevölkerung im Rahmen halten zu können, unterstützen.

Der Stadtrat Spalt hat von dem Energieeinsparungskonzept und den veranlassten Maßnahmen Kenntnis genommen. 

Datenstand vom 23.11.2022 12:46 Uhr