Beteiligungsverfahren zur 22. Änderung des Regionalplans der Region Nürnberg (Kap. 3 "Siedlungswesen")


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Sitzung des Stadtrates, 08.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 57. Sitzung des Stadtrates 08.11.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Ein Regionalplan konkretisiert die Zielvorstellungen des Landesentwicklungsprogramms auf regionaler Ebene und bildet den langfristigen planerischen Ordnungs- und Entwicklungsrahmen für die jeweilige Region. Der Regionalplan für die Region Nürnberg ist am 01.07.1988 in Kraft getreten und wird laufend fortgeschrieben. Aktuell findet das Beteiligungsverfahren zur 22. Änderung des Regionalplans mit der inhaltlichen Überarbeitung von Kapitel 3 „Siedlungswesen“ statt. Die Stadt Spalt kann hierzu bis 16.12.2022 Stellung nehmen.
Insbesondere der Demographische Wandel, die heterogenen Ansprüche der Bevölkerungsgruppen an die Siedlungsstruktur, der Erhalt innerörtlicher Versorgungsfunktionen, die Aufrechterhaltung einer tragfähigen Infrastruktur und der allgemeine Siedlungsdruck in Ballungsgebieten aber auch Stagnations- und Schrumpfungsprozesse im ländlichen Raum, Flächensparende Stadtentwicklung, Klimawandel und Energiewende stellen hohe Anforderungen an die Regionalplanung.

Folgende Ziele und Grundsätze werden in der Fortschreibung des Regionalplans festgesetzt:
Siedlungsstruktur:
  • Erhalt der polyzentrischen Siedlungsstruktur und nachhaltige Weiterentwicklung; Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Bedarfsgerechte und landschaftsschonende Ausweisung von kompakten Siedlungsflächen unter Beachtung des demograph. Wandels, der regionalen Raumstruktur (insb. ÖPNV-Anbindung, zentralörtl. Versorgungsfunktion) und des Erhalts strukturgebender Ortsränder
  • Beschränkung der Siedlungstätigkeit zu Gunsten der Erholungsfunktion in den engeren Erholungsbereichen (u.a. Brombachsee); weitere nachhaltige Entwicklung der Freizeiteinrichtungen und der umgebenden Freiräume 
  • Installation eines flächendeckenden kommunalen Flächen- und Leerstandsmanagement; Begrenzung der Flächeninanspruchnahme
  • Erhalt von Freiflächen und Grünstrukturen mit bedeutsamen klimatischen, sozialen od. ökologischen Funktionen innerhalb verdichteter Siedlungsstrukturen; kein weiteres Zerschneiden der offenen Landschaft und Waldflächen; Erhalt großräumiger und ökolog. wertvoller Freiraumverbundsysteme; Berücksichtigung von Kaltluftentstehungsgebieten / Kaltluftleitbahnen
Wohnungswesen:
  • Bedarfsgerechter Erhalt und Weiterentwicklung der Wohnbausubstanz entsprechend der unterschiedlichen Nutzungsanforderungen aller Bevölkerungsgruppen, d.h. vielfältiges Angebot unterschiedlicher Ausstattung und Größe
  • Verstärkung flächensparender, klimagerechter und energieeffizienter Wohnformen, Nutzung regenerativer Energieträger, flächensparende verkehrsvermindernde Erschließungsformen; Rücksichtnahme auf mögl. Extremwetterereignisse
  • Großvorhaben im Geschosswohnungsbau konzentriert auf die Metropole sowie Mittelzentren
Gewerbliches Siedlungswesen:
  • Bedarfsgerechte Ausweisung von Gewerbeflächen (z.B. über Befragung lokaler Unternehmen, Kaufanfrage externer Betriebe) in einem ausgewogenen Verhältnis zur Größe der Kommune
  • Fokus auf interkommunale Kooperationen bei Gewerbesiedlungsentwicklung (z.B. regionale Gewerbeflächenpools)
  • Bestmögliche verknüpfende Anbindung der Gewerbe- und Wohnsiedlungsgebiete mit dem ÖPNV (insb. zur flächendeckenden Teilhabe aller Bevölkerungsschichten am Arbeitsmarkt), energetische Versorgungseinrichtungen, leistungsstarke Straßenanbindung 
  • Verstärkung flächensparender, klimagerechter und energieeffizienter Bauformen; flächensparende, individualverkehrsreduzierende Erschließungsformen; flächensparende Umsetzung an Parkraumbedarf
Städtebau und Dorferneuerung:
  • Steigerung der Attraktivität des Innenbereichs und Stärkung innerörtlicher multifunktionaler Versorgungs- und Wohnfunktionen mit Maßnahmen des Städtebaus und der Dorferneuerung; Berücksichtigung der Anforderungen der einzelnen Bevölkerungs-schichten und aktueller Herausforderungen
  • Stärkung der Stadtkerne und ihren Funktionen in den Metropolen und Entwicklung von Stadtteilzentren („attraktive und lebenswerte Stadtkerne“)
  • Erhalt besonders charakteristischer Beispiele dörflicher Siedlungsweisen und -strukturen u.A. mit veränderten Nutzungsformen (historische Bausubstanz, regionale Identität, touristische Vermarktung)
  • Realisierung integrierter Verkehrskonzepte
  • Schaffung/Erhalt ausreichender Grün- und Freiflächen im Altstadtbereich und strukturgebender Elemente (z.B. Hecken, Gehölze, Gewässer usw.) am Ortsrand; Freihalten einsehbare Landschaftsteile wie Höhenrücken, Kuppen od. exponierte Hanglagen

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass ein Bedarf an neu auszuweisender Wohnbaufläche weitreichend begründet werden muss. Es bedarf einer langjährigen realen Bevölkerungsentwicklung über den Prognosen bei gleichzeitiger Berücksichtigung des künftigen Trends aufgrund des demographischen Wandels. Für Spalt wird nach dem Bay. Landesamt für Statistik 2019-2039 ein leichter Bevölkerungsrückgang bei gleichzeitiger Zunahme des Durchschnittsalters prognostiziert.
Auch für die Ausweisung von Gewerbeflächen sind entsprechende Nachweise zu führen.

Der Umweltbericht verweist auf den Umweltzustand des Spalter Hügellands und die dort vorhandenen schützenswerten charakteristischen Waldgebiete, landwirtschaftlich genutzten Flächen, Trockenstandorte, Nass- und Feuchtlebensräume. Problematisch sind für alle Lebensräume die Flächenverluste und die Verinselung der Biotope. Es wird ein Erhalt und die Förderung naturnaher Waldbestände und der relevanten Lebensräume angestrebt.
Die Änderung des Regionalplans hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Schutzgüter.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass er der 22. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (Kap. 3 „Siedlungswesen“) im Rahmen des Beteiligungsverfahrens grundsätzlich zustimmt.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass er der 22. Änderung des Regionalplans Region Nürnberg (Kap. 3 „Siedlungswesen“) im Rahmen des Beteiligungsverfahrens grundsätzlich zustimmt.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.06.2024 12:33 Uhr