Bauherr: VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Promenade 19-23, 91522 Ansbach
Baugrundstück: ehemaliges Hopfenhallenareal, Bahnhofstr. 2-4 Fl. Nr. 1196/20, 1201/2, 1202/2 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Neubau eines Gebäudekomplexes mit Bank und Warenmarkt in Spalt
Antragsnummer: 71/22
Auf den Flurstücken 1196/20, 1201/2, 1202/2 Gmk. Spalt wurde ein Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Gebäudekomplexes mit Bank und Warenmarkt in Spalt von der VR-Bank Mittelfranken Mitte eG, Promenade 19-23 Ansbach gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 61 „Hopfenhallenareal“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
In dem Gebäudekomplex entlang der Bahnhofstraße (Bahnhofstr. 2) sollen im längs zu errichtenden Gebäude im Erdgeschoss Geschäftsgebäude (Bäckerei-Café) sowie die Geschäftsstelle der VR Bank entstehen. Im Obergeschoss sind Wohnungen geplant, im Untergeschoss ist ein WC-Bereich für das Café, Technikräume und Mieterkellerabteile in der Planung dargestellt.
Im Gebäude 2 (Bahnhofstr. 4) soll im EG der Warenmarkt der Raiffeisen-Warenmarkt-GmbH mit Lager, Büro- und Sozialraumflächen, sowie im 1. OG eine Büroeinheit mit zwei Wohnungen entstehen.
Beide Gebäude werden gemäß dem Bebauungsplan Nr. 61 Hopfenhallenareal errichtet. Die festgelegte Geschoßflächenzahl wird eingehalten, auch werden die Baukörper im Wesentlichen wie im Bebauungsplan ausgebildet.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Es wurden Anträge bezüglich
BayBO Art. 6 Abs. 2: Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentliche Verkehrs-, Grün und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.
Überschreitung der Abstandsflächen über die Mitte der öffentlichen Binnenzone mit Aufenthaltsbereich im Süden.
Im Bebauungsplan „Hopfenhallenareal“ sind Baugrenzen festgesetzt.
Überbau der Baugrenzen mit Vordächern und Balkone im Westen und Süden.
Die Begründungen zu dem Antrag auf Abweichung wurde schriftlich im Antrag durch das Erstellen von 3 Vollgeschossen niedergelegt.
Die Begründung zu dem Antrag auf Befreiung wurde im Antrag schriftlich niedergelegt und zuvor mit der Stadt Spalt sowie dem Landratsamt Roth abgesprochen.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist bis zum Sitzungstag nicht vollständig erfolgt (1 Unterschrift wurde noch nicht gegeben). Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde bei dem fehlenden Nachbarn aber in Aussicht gestellt und vor Weitergabe der Bauplanmappen an die Genehmigungsbehörde nachgeholt.
Bis zum Sitzungsdatum wurde in den Bauunterlagen festgestellt, dass sowohl die Einzeichnung der Stellplätze (3 Stück), welche geschaffen werden sollen fehlen und der Entwässerungsplan den Bauunterlagen nicht beiliegt. Auch ist in den Plänen Punkt 6 (Behälter für unverschmutztes Niederschlagswasser) nicht ersichtlich, was planerisch dargestellt werden muss. Ein Antrag auf Befreiung wurde hierzu nicht gestellt. Ein Anschreiben des Bauherren vor der Sitzung konnte aus Zeitgründen (Eingang Bauantrag 30.11.2022) nicht erfolgen.
Stellplätze:
Die Anzahl der Stellplätze wurde im rechtskräftigen Bebauungsplan „Hopfenhallenareal“ festgelegt.
Weiterhin wurde die Stellplatzsituation im Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Bauherrn und der Stadt Spalt geschlossen.
Gemäß der Stellplatzberechnung werden für den Gebäudekomplex 46 Stellplätze gefordert.
Übertrag aus Bestand: 8 Stück
Fl. Nr. 1202/5 Industriestr.
10 Stück werden laut städtebaulichem Vertrag in der geplanten Tiefgarage Netterbau errichtet
Es sollen 25 Stellplätze (je Stellplatz 4.000 €) abgelöst werden. Diese werden als öffentliche Parkplätze von der Stadt in der Industriestr. In Teilen sowie auf dem Areal Hopfenhalle seitens der Stadt Spalt geschaffen.