Vollzug BauGB; Billigungsbeschluss für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 "Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2"
Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Sitzung des Stadtrates, 06.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in der öffentlichen Sitzung am 08.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ mit integriertem Grünordnungsplan gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Auf dem Flurstück Nr. 1286/0, Gemarkung Großweingarten soll ein Sondergebiet entstehen, um die Nutzung für eine klima- und umweltschonende Energiegewinnung mit einer Photovoltaikfreiflächenanlage zu ermöglichen.
Für eine ausführliche Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird eine frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 / 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
In der Beschlussfassung des Stadtrates wäre nunmehr der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des aktuellen Entwurfes zur frühzeitigen Beteiligung für den Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ vorzunehmen.
Die ausführlichere Darlegung der Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung können der Begründung und dem Planblatt zum Vorentwurf entnommen werden.
Der Umweltbericht mit detaillierter Darstellung und Maßnahmenbeschreibung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs liegt noch nicht vor und wird in der nächsten Phase der Beteiligung vorgelegt.
Die Naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) liegen als Anlage bei.
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ samt Anlagen in der Fassung vom 20.11.2022.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Beschluss
- Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ samt Anlagen in der Fassung vom 20.11.2022.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.06.2024 12:36 Uhr