Vollzug GO; Beschlussfassung über das Jahresergebnis 2020 des Eigenbetriebes „Stadtbrauerei Spalt“,
Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Sitzung des Stadtrates, 06.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung für die Stadtbrauerei Spalt hat der Eigenbetrieb eine Offenlegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte des Eigenbetriebes vorzunehmen. Nach Beschlussfassung wird eine öffentliche Auslegung erforderlich.
Der Jahresabschluss der Stadtbrauerei Spalt, Eigenbetrieb der Stadt Spalt, 2020 wurde vom Werkausschuss geprüft und beschlossen. Es ist nunmehr eine abschließende Feststellung der Ergebnisse durch den Stadtrat vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung den Jahresabschluss der Stadtbrauerei Spalt für das Jahr 2020, wie er dem Werkausschuss zur Vorprüfung bereits vorlag und von diesem mit dem Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat Spalt weitergegeben wurde.
Der Jahresabschluss 2020 wird durch den Stadtrat Spalt durch den Eigenbetrieb Stadtbrauerei Spalt somit festgestellt.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung den Jahresabschluss der Stadtbrauerei Spalt für das Jahr 2020, wie er dem Werkausschuss zur Vorprüfung bereits vorlag und von diesem mit dem Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat Spalt weitergegeben wurde.
Der Jahresabschluss 2020 wird durch den Stadtrat Spalt durch den Eigenbetrieb Stadtbrauerei Spalt somit festgestellt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.06.2024 12:36 Uhr