Bauantrag - Nutzungsänderung von Hopfenbauernhaus in Wohngebäude mit 6 Ferienwohnungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
60. Sitzung des Stadtrates, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach
Baugrundstück: Fl. Nr. 317 Gmk. Spalt, Lange Gasse 1
Bauvorhaben: Nutzungsänderung von Hopfenbauernhaus in Wohngebäude mit 8 Ferienwohnungen
Antragsnummer: 74/22
Auf dem Flurstück 317 der Gemarkung Spalt wurde von Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, ein Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Hopfenbauernhaus in Wohngebäude mit 6 Ferienwohnungen gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Bei dem Bauvorhaben geht es um den Umbau eines bestehenden denkmalgeschützten Hauses zu je 3 Ferienwohnungen im Erdgeschoß und Obergeschoß. Weiterhin entstehen im DG zwei Ferienwohnungen mit Wellnessbereich. Die Entwurfsplanung wurde im Vorfeld mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Die äußeren Kubaturen bleiben bis auf den Rückbau des Satteldaches auf dem Stallgebäude erhalten. Auch das Fachwerk ab dem 1. OG wird weiterhin sichtbar sein. In dem Stallgebäude soll die Technik untergebracht werden und auf dem Dach eine kleine Dachterrasse entstehen.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einzeldenkmal.
Für den Hochwasserschutz wird der Keller verfüllt und das Gelände für die Parkplätze angehoben.
Die Maßregelungen der Stellplatzsatzung werden mit dem Schaffen von 6 neuen Stellplätzen zu Bestand von 2 Stellplätzen erfüllt. Ob ein Spielplatz bei Ferienwohnungen geschaffen bzw. abgelöst werden muss, ist derzeit in der Prüfung beim Landratsamt.
Es wurde ein Antrag zur Isolierten Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften gestellt, welche sich auf die Befreiung der Abstandsflächen auf eigenem Grund bezieht. Die Abstandsflächen können aufgrund des unveränderten Baukörpers naturgemäß nicht geändert werden und befinden sich teilweise auf dem nördlichen Grundstück Fl. Nr. 323/3 Gmk. Spalt.
Die Nachbarschaftliche Beteiligung wurde eingeholt. Die nachbarschaftliche Zustimmung ist bis auf eine Zustimmung gegeben.
Das Bauamt wird mit einem Anschreiben noch Empfehlungen für eine Begrünung sowie trotz Ausführungen Hochwasserschutz Schaffung von Vorkehrungen sowie die Bitte, wasserdurchlässiges Pflaster im Parkplatzbereich sowie Schaffung von Fahrradabstelleinrichtung dem Bauherrn zukommen lassen.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zum Antrag Nutzungsänderung von Hopfenbauernhaus in Wohngebäude mit 8 Ferienwohnungen, auf Fl. Nr. 317 Gmk. Spalt, Lange Gasse 1 wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 2:
Das Einvernehmen zu den Anträgen auf Abweichung Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO – Abstandsflächen müssen auf eigenem Grund liegen:
von der Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG auf Fl. Nr. 317 Gmk. Spalt, Lange Gasse 1, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
Beschluss
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Bauantrag von der Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG, Im Herrmannshof 1a, 91595 Burgoberbach, zum Antrag Nutzungsänderung von Hopfenbauernhaus in Wohngebäude mit 8 Ferienwohnungen, auf Fl. Nr. 317 Gmk. Spalt, Lange Gasse 1 wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 21 gegen 0 Stimmen.
Beschluss 2:
Das Einvernehmen zu den Anträgen auf Abweichung Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayBO – Abstandsflächen müssen auf eigenem Grund liegen:
von der Intensivpflegeeinrichtung Lohengrinstraße GmbH & Co. KG auf Fl. Nr. 317 Gmk. Spalt, Lange Gasse 1, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.06.2024 12:43 Uhr