Bauherr: Bauherr Bautenbuch Nr. 78/22
Baugrundstück: Fl. Nr. 23 Gmk. Fünfbronn, Fünfbronn 41 und 41 A
Bauvorhaben: Neubau einer Doppelgarage, Errichtung eines Heizraumes mit Hackschnitzellager, Abbruch der vorh. Garage und vorh. Nebengebäude
Antragsnummer: 78/22
Auf dem Flurstück 23 der Gemarkung Fünfbronn wurde von einem Bauherrn (Bautenbuch 78/22), ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelgarage, Errichtung eines Heizraumes mit Hackschnitzellager, Abbruch der vorh. Garage und vorh. Nebengebäude gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Bei dem Bauvorhaben geht es um den Neubau einer Garage sowie eines Heizraumes mit angegliedertem Lager von Hackschnitzel.
Für die Neubauten müssen die bestehende Garage sowie ein kleines Nebengebäude niedergelegt werden.
Die Garage wird in den Maßen von 8,0 x 8,74 m mit 45° Satteldach erstellt.
Der Heizraum gliedert sich an die bestehende Scheune an und wird mit Flachdach erstellt. Die Flachdachbauweise des 2,70 m hohen Gebäudes ist begründet, dass die Befüllung des Hackschnitzelbunkers von oben her erfolgen kann.
Die Erschließung ist gesichert, die vorhandenen Stellplätze bleiben durch den Neubau bestehen. Die Garage passt sich der umliegenden Bebauung an. Der Heizraum sowie das Hackschnitzellager fügen sich trotz dem Flachdach in die umliegende Bebauung ein. Das Gebäude ist vom öffentlichen Raum entfernt und in den Ausmaßen untergeordnet.
Die Entwässerung des Regenwassers/Dachwassers beider Gebäude wird in eine Zisterne abgeführt.
Die Nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig gegeben.