Bauantrag - Neubau einer Garage auf Fl. Nr. 997/2 Gmk. Wernfels, Untererlbach 19
Daten angezeigt aus Sitzung:
60. Sitzung des Stadtrates, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch Nr. 77/22
Baugrundstück: Fl. Nr 997/2 Gmk. Wernfels
Bauvorhaben: Neubau einer Garage
Antragsnummer: 7722
Auf dem Flurstück 997/2 Gmk. der Gemarkung Wernfels wurde ein Bauantrag für den Neubau einer Garage gestellt.
Die Anlage befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich. Geprüft wird nach § 35 BauGB. Das Vorhaben befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet. Und weiterhin im Zusammenhang des Dorfes Untererlbach. Nach der Flurneuordnung im Bereich Untererlbach soll der Bereich als Dorfgebiet gelten.
Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehe, die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Da sich der Garagenneubau innerhalb der Hofstelle befindet und lediglich ein altes, bereits bestehendes Gebäude ersetzt wird, wird hier eine Zersiedelung oder auch der Außenbereich an sich nicht tangiert.
Der Garagenanbau an die bestehende Werkstatt passt sich in seiner Art und Weise harmonisch an die umliegende Bebauung an. Öffentliche Belange stehen dem Garagenneubau nicht entgegen.
Die Erschließung wäre nach den neuen Besitzverhältnissen aufgrund der Flurneuordnung über die Fl. Nr. 997/4 Gmk. Wernfels gegeben. Eigentümer ist nach der Flurneuordnung der Bauherr.
Die Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme liegt vor Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt und ist gegeben.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag Neubau einer Garage auf Fl. Nr. 997/2 Gmk. Wernfels des Bauherren Bautenbuch Nr. 77/22
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag Neubau einer Garage auf Fl. Nr. 997/2 Gmk. Wernfels des Bauherren Bautenbuch Nr. 77/22
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.06.2024 12:43 Uhr