Ortsdurchfahrt Spalt - Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Spalt über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Spalt im Zuge der Staatsstraße 2223
Daten angezeigt aus Sitzung:
60. Sitzung des Stadtrates, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Staatliche Bauamt Nürnberg hat einen Entwurf über eine Vereinbarung über den gemeinschaftlichen Ausbau der OD Spalt Staatsstraße 2223 vorgelegt.
Die finale Vertragsregelungen werden noch erwartet.
In dem jetzigen vorliegenden Entwurf sind die Kostenaufteilungen zwischen der Stadt Spalt und dem Staatlichen Bauamt (s. § 3 der Vereinbarung) geregelt. Das Staatliche Bauamt wird bei voraussichtlichen Kostenschätzungen einen Anteil von brutto 768.000 € ohne Planungs- und Bauleitkosten übernehmen.
Die Stadt trägt die Kosten für die Erneuerung der Gehwege einschließlich der Hochborde sowie die Mehrkosten für den farbigen Asphalt.
Die Abwicklung und Abrechnung der Kosten zwischen dem Staatlichen Bauamt Nürnberg und der Stadt Spalt erfolgt durch die Stadt Spalt.
Dem Stadtrat Spalt wird die vorliegende Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt Nürnberg und der Stadt Spalt zur Entscheidung vorgelegt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg und der Stadt Spalt über den Ausbau der Ortsdurchfahrt 2223 in der beiliegenden Fassung zugestimmt wird.
Sollen sich in der Endfassung nochmals Änderungen ergeben, so sind diese dem Stadtrat Spalt zur Kenntnisnahme weiterzuleiten.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg und der Stadt Spalt über den Ausbau der Ortsdurchfahrt 2223 in der beiliegenden Fassung zugestimmt wird.
Sollen sich in der Endfassung nochmals Änderungen ergeben, so sind diese dem Stadtrat Spalt zur Kenntnisnahme weiterzuleiten.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.06.2024 12:43 Uhr