Mitteilung
Daten angezeigt aus Sitzung: 60. Sitzung des Stadtrates, 17.01.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Spalt) | 60. Sitzung des Stadtrates | 17.01.2023 | ö | informativ | 26 |
Sachverhalt
Auswirkungen des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 19.10.2022
Die Kommunalaufsicht hat in Bezug auf Übertragung von Bauanträgen an Dritte festgestellt, dass dies nicht zulässig ist. Sollte die Verwaltung aufgrund Personalressourcen Bauanträge nicht selbst beantworten können, so sind freiwillige Aufgaben zurückzustellen und diese Pflichtaufgabe durch die Verwaltung sicherzustellen.
Der Stadtrat wird gebeten, von den Auswertungen des Standesamtes im Hinblick auf Dienstleistungen des Standesamtes im Jahr 2021/2022 Kenntnis zu nehmen.
Die Vergabe von Bauplatzvergaben mit Verstößen mit entsprechenden Schadensersatzforderungen die gegenüber einer Kommune gerichtet werden können, werden im Stadtrat zur Kenntnis gegeben.
Die Auswertung des Brandschutzbeauftragten für das Luberhaus mit den Einschränkungen hinsichtlich der Nutzungen sind ebenfalls dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben.