Vollzug des BauGB - Billigungsbeschluss für die 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 "An der Zellgasse", Gemarkung Spalt
Daten angezeigt aus Sitzung:
62. Sitzung des Stadtrates, 28.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.Nr. 831, 844/1 und 1206/3 Gemarkung Spalt, soll im Rahmen einer 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „An der Zellgasse“ neu überplant werden.
Auf einer Fläche von ca. 0,18 ha beabsichtigt die Stadt Spalt im Rahmen der Errichtung einer Hackschnitzelheizung des Kommunalunternehmens Spalt die Grundlage eines Nahwärmenetzes zu entwickeln.
Ziel ist es zeitnah ein Nahwärmenetz für die Stadt Spalt zu verwirklichen.
Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Spalt und wird vom Ingenieurbüro Klos überplant.
Das Bauleitverfahren soll im Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ wurde bereits in der öffentlichen Stadtratssitzung am 02.08.2022 gefasst.
Für eine ausführliche Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird eine frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 / 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
In der Beschlussfassung des Stadtrates wäre nunmehr der Billigungs- und Auslegungsbeschluss des aktuellen Entwurfes zur frühzeitigen Beteiligung für die 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ vorzunehmen.
Die ausführlichere Darlegung der Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung können der Begründung und dem Planblatt zum Vorentwurf entnommen werden.
Der aktuelle Entwurf in der Fassung vom 28.02.2023 wird den Sitzungsunterlagen am Sitzungstag beigelegt.
Beschlussvorschlag
1)
Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „An der Zellgasse“ in der Fassung vom 28.02.2023.
2)
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
3)
Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „An der Zellgasse“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Beschluss 1
1)
Der Stadtrat billigt den vorgelegten Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „An der Zellgasse“ in der Fassung vom 28.02.2023.
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
2)
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 3
3)
Die Verwaltung wird beauftragt, den Billigungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „An der Zellgasse“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
--- 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.06.2024 12:46 Uhr