Auftragsvergabe - Heckenschnitt mit Astschere, Schaffung eines Dienstleistungsvertrages
Daten angezeigt aus Sitzung:
63. Sitzung des Stadtrates, 14.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Arbeiten Heckenschneiden mit Astsäge muss für die Jahre 2023, 2024 neu vergeben werden. Dies soll in Form eines Dienstleistungsvertrages geschehen. Auch soll in dem Dienstleistungsvertrag die Option einer 1-maligen Verlängerung zu neuen Konditionen verankert werden.
Es geht hier vorrangig um Heckenschnittarbeiten entlang G-V Straßen welche von der Stadt beauftragt werden, aber auch um Schnittarbeiten entlang Flurwegen, Auftragsvergabe über die Jagdgenossenschaften.
Im Vorfeld wurden Angebote von 5 Firmen eingeholt.
Es wurden 4 wert-bare Angebote abgegeben.
Bieter A gab das wirtschaftlichste Angebot über 63 € netto (74,97 € brutto) je Arbeitsstunde und Arbeiter ab. Zusätzlich eine Anfahrtsgebühr pro Tag von 30,- € netto 35,70 € brutto) Die Preise stiegen hier um 6 Euro je Stunde im Vergleich zu 2020 an. Bieter A ist bereits seit vielen Jahren zuverlässig im Heckenschnitt für Spalt tätig.
Weitere Angebote gingen von
Bieter B 68,- € netto 80,92 € brutto
Anfahrt 119,00 € brutto
Bieter C 90,- € netto 107,10 € brutto
Bieter D 125,-€ netto 148,75 € brutto
Je Stunde und Maschine ein.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Heckenschneiden mit Astsäge an den Bieter A mit einer Schätzsumme gemäß Arbeitszeit auf Nachweis von 74,97 € brutto je Stunde, Anfahrtskosten 35,70 € brutto zu vergeben.
Das Bauamt wird angewiesen, mit dem Bieter A einen Dienstleistungsvertag abzuschließen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Auftrag Heckenschneiden mit Astsäge an den Bieter A mit einer Schätzsumme gemäß Arbeitszeit auf Nachweis von 74,97 € brutto je Stunde, Anfahrtskosten 35,70 € brutto zu vergeben.
Das Bauamt wird angewiesen, mit dem Bieter A einen Dienstleistungsvertag abzuschließen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.06.2024 13:06 Uhr