Bauantrag - Neubau eines Einfamilienhauses Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Stadtrates, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 21

Sachverhalt

Bauherr:        Bautenbuch Nr. 16/23

Baugrundstück:        Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt, Nähe Windsbacher Straße

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienhauses

Antragsnummer:        16/23

Auf dem Flurstück 787/5 der Gemarkung Spalt wurde von den Bauherren Bautenbuch 16/23 ein Antrag auf Baugenehmigung Neubau Einfamilienhaus gestellt.

Der geplante Bereich für das Wohnhaus befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Innenbereich.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Es soll ein Bungalow mit 2 Geschossen, Höhe 6,20 m realisiert werden. 
Über den Dachaufbau (Flachdach ob als Gründaches) sowie die Eingrünung des Gebäudes, da es sich nahe dem Außenbereich befindet, ist aus den Plänen nichts ersichtlich.

Die Erschließung Abwasser ist laut Kommunalunternehmen mit der Überprüfung und Überplanung der derzeitigen Gesamt-Entwässerung verbunden. Eine Stellungnahme des Kommunalunternehmen Spalt ist den Unterlagen beigelegt. Versorgungsleitungen, Strom, Wasser, Telekom können von der Straße her in das Grundstück verlegt werden. Auch kann die Zufahrt seitens der Windsbacher Straße erfolgen. Hier ist aber seitens des Bauherrn zwingend die Beteiligung des Eigentümers, Freistaat Bayern (Staatsstraße), zu führen. Bauliche Anlagen müssen zudem im Bereich von Staatsstraßen genehmigt werden. Eine derartige Beteiligung ist aus den Bauunterlagen nicht ersichtlich.

Ob sich die Art der baulichen Nutzung in die umliegende Bebauung einpasst, ist von den Mitgliedern des Stadtrates zu werten. Es befinden sich Flachdächer z. B. Nebengebäude ehemaliger Hofmanns-Keller, Flachdächer nahe gelegenes Autohaus sowie Werkstätten in der Windsbacher Straße. Ein Einfamilienhaus, welches als Bungalow ausgeführt ist, fehlt in der Bebauung der Windsbacher Straße. Auch sind die übrigen Wohnhäuser in der Nachbarschaft mit Satteldach ausgeführt. 

Das Bauvorhaben eines Bungalows würde sich nicht in die übrige Bebauung einpassen. Auch passt sich hier die Ausführung ohne DG nicht in die Straßenflucht ein. 

Die Anforderungen des § 34 BauGB - Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, sieht das Bauamt als nicht gegeben.

Die Stellplätze werden auf dem Baugrund ausreichend nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch 16/23 zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt

Beschluss 1

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch 16/23 zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt. 

Sollte ein neuer Bauantrag gestellt werden, ist Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg notwendig. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag des Bauherrn Bautenbuch 16/23 zum Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Bauantrag ist somit abgelehnt.

Datenstand vom 12.06.2024 13:06 Uhr