Daten angezeigt aus Sitzung:
63. Sitzung des Stadtrates, 14.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ mit integriertem Grünordnungsplan beschlossen.
Die ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellung erfolgte am 24.11.2022. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der öffentlichen Sitzung am 06.12.2022 durch den Stadtrat gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte über eine ortsübliche Bekanntmachung am 11.01.2023.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 19.01.2023 bis einschließlich 20.02.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung bzw. die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB.
Aufgrund der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB sind entsprechende Einwendungen, Anregungen und Hinweise eingegangen.
Die nachstehenden Einwendungen, Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit, der einzelnen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind mit Einzelbeschlüssen im Rahmen der Abwägung durch den Stadtrat der Stadt Spalt zu entscheiden.
Die Abwägungstabelle im Anhang (Anlage 0) ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Infolge der eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise wurde die Planung entsprechend angepasst.
Soweit das Abwägungsergebnis keine weiteren planerischen Maßnahmen oder Änderungen zur Folge hat, kann anschließend der rechtskräftige Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ (Anlage 1), in der Fassung vom 07.03.2023 mit der Erläuterung und Begründung (Anlage 2), gefasst werden.
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle (Anlage 0).
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
- Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ (Anlage 1) in der aktuellen Fassung vom 07.03.2023 mit der Erläuterung und Begründung (Anlage 2) und Umweltbericht (Anlage 3) einschließlich saP (Anlage 4 und 5), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, zu billigen und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
- Der Stadtrat Spalt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“.
Beschluss 1
- Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe Beiliegende Abwägungstabelle (Anlage 0).
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Thorsten Schöttner hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss 2
- Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ (Anlage 1) in der aktuellen Fassung vom 07.03.2023 mit der Erläuterung und Begründung (Anlage 2) und Umweltbericht (Anlage 3) einschließlich saP (Anlage 4 und 5), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, zu billigen und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 und § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Thorsten Schöttner hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Beschluss 3
- Der Stadtrat Spalt beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Thorsten Schöttner hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Datenstand vom 12.06.2024 13:06 Uhr