Daten angezeigt aus Sitzung:
63. Sitzung des Stadtrates, 14.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Fa. YouHaus, Industriestr. 6, 91174 Spalt
Baugrundstück: Fl. Nr. 868/2 Gmk. Spalt, Adolph-Kolping-Str. 3
Belastetes Grundstück: Fl. Nr. 1195 Gmk. Spalt, Industriestr. 16 (Feuerwehr)
Antragsnummer: 66/22
Im Zuge des Antrages Baugenehmigung im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Gewertet und festgestellt unter Bautenbuch Nr. 66/22, Bauherr YourHaus, Industriestr. 6 zum Wohnhausbau im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 56„Maierhof“ wurde seitens des Landratsamtes Roth festgestellt, dass es sich um den Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren handelt, da die Stellplätze in den dafür vorgesehenen Flächen liegen. Die Stellplätze werden jedoch als Carports ausgeführt. Hierfür fehlt eine eindeutige Festlegung im Bebauungsplan, dass diese ohne Abstandsflächen ausgeführt werden können.
Die geplanten Carports strahlen Abstandsflächen aus, weshalb hier die Abstandsflächenübernahme auf 1,77 m auf die Fl. Nr. 1195 (Eigentümerin Stadt Spalt) erfolgen soll.
Die Abstandsflächenübernahme bedeutet, dass die belastete Fläche zukünftig von baulichen Anlagen freigehalten werden muss. Aufgrund des bestehenden Gebäudes Feuerwehr ist jedoch derzeit nicht von einer Bebauung des Grenzstreifens von 1,77 m auszugehen was aber langfristig nicht auszuschließen ist. Ein Versagen der Abstandsflächenübernahme würde zu einer Unmöglich-machung der Carports führen, die Stellplätze können dann nur als Stellplätze ohne Überdachung ausgeführt werden.
Punkt 1.6 des textlichen Teils Bebauungsplan „Maierhof spricht jedoch eindeutig von Garagen und Carports auf Parzelle 1, weshalb das Möglichmachen der Carports mit der Abstandsflächenübernahme dem Bebauungsplan entsprechen würde. Jedoch sollte dem Bauherrn als Auflage für das Eingehen eines gegenseitigen Anbaurechtes, dass auch für zukünftige Veränderungen Feuerwehrgebäude besteht zu der Abstandsflächenübernahme auferlegt werden. Diese Vereinbarung sollte vertraglich fixiert werden, bevor die unterzeichnete Abstandsflächenübernahme an das Landratsamt erfolgt. Das Bauamt weist darauf hin, dass trotz Abstandsflächenübernahme nur Nebengebäude innerhalb der übernommenen Abstandsflächen zulässig sind. Bei Neubauten Hauptgebäude müssen diese Abstandsflächen freigehalten werden.
Weiterhin sollte als Bitte für die unterzeichnete Abstandsflächenübernahme der Wunsch einer extensiven Begrünung der doch massiven Dachfläche Carports dem Bauherren weiter gegeben werden. Die Satzung Bebauungsplan legt dies nicht zwingend fest (Punkt 2.3.2), jedoch würde sich ein begrüntes Flachdach Carports besser in die versiegelte Fläche einfügen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt seine Zustimmung zu der Abstandsflächenübernahme Belastung Fl. Nr. 1195 Gmk. Spalt auf zugunsten des Bauherren YourHaus, Industriestraße 6, 91174 Spalt, Bauvorhaben Bautenbuch 66/22 Fl. Nr. 868/3 Gmk. Spalt.
Damit die Abstandsflächenübernahme Bestandskraft erlangt, muss die Firma YourHaus mit der Stadt Spalt ein gegenseitiges Anbaurecht vertraglich fixieren.
Weiterhin wird die Firma YourHaus gebeten, für das Entgegenkommen der Stadt Spalt Abstandsflächenübernahme die Carportüberdachung mit einer extensiven Dachbegrünung auszuführen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt seine Zustimmung zu der Abstandsflächenübernahme Belastung Fl. Nr. 1195 Gmk. Spalt auf zugunsten des Bauherren YourHaus, Industriestraße 6, 91174 Spalt, Bauvorhaben Bautenbuch 66/22 Fl. Nr. 868/3 Gmk. Spalt.
Damit die Abstandsflächenübernahme Bestandskraft erlangt, muss die Firma YourHaus mit der Stadt Spalt ein gegenseitiges Anbaurecht vertraglich fixieren.
Weiterhin wird die Firma YourHaus gebeten, für das Entgegenkommen der Stadt Spalt Abstandsflächenübernahme die Carportüberdachung mit einer extensiven Dachbegrünung auszuführen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.06.2024 13:06 Uhr