Bauherr: Bautenbuch Nr. 16/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 787/5 Gmk. Spalt, Nähe Windsbacher Straße
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses
Antragsnummer: 16/23
Auf dem Flurstück 787/5 der Gemarkung Spalt wurde von den Bauherren Bautenbuch 16/23 ein Antrag auf Baugenehmigung Neubau Einfamilienhaus gestellt.
Der Bauantrag wurde bereits dem Stadtrat in seiner Sitzung vom 14.03.2023 zur Entscheidung vorgelegt.
In einem Beratungsgespräch zwischen den Bauherr, Planer und dem Bauamt wurde auf die fehlende optische Eingliederung eines Bungalows in dem Bereich Fl. Nr. 787/5 hingewiesen sowie dem Versagen des gemeindlichen Einvernehmens. Auch wurde die Problematik des Hochwasserschutzes bei dem Baugespräch angesprochen.
Auf Wunsch des Bauherrn sowie Planers erfolgte eine Umplanung des Daches. Es wurde weiterhin seitens des Planers die Eingrünung der noch bestehenden Flachdächer (Nebenanlagen) zugesichert.
Mit Eingang zum 28.03.2023 wurden abgeänderte Planungen bei dem Bauamt der Stadt Spalt eingereicht.
Der geplante Bereich für das Wohnhaus befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im Innenbereich.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Es soll ein Bungalow mit 2 Geschossen, Wandhöhe 6,20 m, Gesamthöhe 8,61 m realisiert werden.
Der Dachaufbau soll mit einem Satteldach, Dachneigung 20° realisiert werden.
Die nebenstehende Garage erhält ein Flachdach. Die untergeordneten Nebenanbauten, anliegend an dem Haupthaus erhalten ein Flachdach. Ob dieser Anbau an das Haupthaus sowie die Garage ein Gründach erhalten, ist aus den Planzeichnungen nicht ersichtlich.
Die Erschließung Abwasser ist laut Kommunalunternehmen mit der Überprüfung und Überplanung der derzeitigen Gesamt-Entwässerung verbunden. Eine Stellungnahme des Kommunalunternehmen Spalt ist den Unterlagen beigelegt. Versorgungsleitungen, Strom, Wasser, Telekom können von der Straße her in das Grundstück verlegt werden. Auch kann die Zufahrt seitens der Windsbacher Straße erfolgen. Hier ist aber seitens des Bauherrn zwingend die Beteiligung des Eigentümers, Freistaat Bayern (Staatsstraße), zu führen. Bauliche Anlagen müssen zudem im Bereich von Staatsstraßen genehmigt werden. Eine derartige Beteiligung ist aus den Bauunterlagen nicht ersichtlich.
Nach den geänderten Planunterlagen sieht das Bauamt die Anforderungen des § 34 BauGB in Bezug auf Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, sieht das Bauamt als nunmehr gegeben an.
Mit Mail vom 17.03.2023 wurde die Stadt Spalt vom Landratsamt Roth wegen der Neufestsetzung der Überschwemmungsgebiete der Rezat informiert und um Stellungnahme gebeten. Im Bereich des geplanten Bauvorhabens sind massive Erweiterungen der festgesetzten Bereiche aus den Unterlagen ersichtlich. Die neuen festgesetzten Überschwemmungsgebiete sind allerdings noch nicht amtlich festgesetzt. Hier wird um eine Stellungnahme bis 17.04. seitens der betroffenen Gemeinden gebeten, woraufhin nach Auswertung die öffentliche Bekanntmachung läuft. Wir weisen darauf hin, dass das geplante Bauvorhaben noch nach den bisherigen festgesetzten Überschwemmungsgebieten gewertet werden muss. Jedoch wird sich zukünftig eine Ausweitung – analog der HQ 100 Festsetzungen ergeben. Planerisch wurde diese Auswertung im Schnitt der Planzeichnungen seitens des Entwurfsverfassers dargestellt.
Die Stellplätze werden auf dem Baugrund ausreichend nachgewiesen.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde zu der Ursprungsplanung durchgeführt. Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde von allen Nachbarn gegeben.