Vollzug Ortsrecht der Stadt Spalt; Verordnung über die Zulassung der Betriebszeitenerweiterung von Waschanlagen an Sonn-/ und Feiertagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Stadtrates, 04.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 65. Sitzung des Stadtrates 04.04.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Stadtrat Spalt hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 entsprechend dem Antrag des Autohauses Beierlein auf Erweiterung der Betriebsöffnungszeiten für Autowaschanlagen in Spalt an Sonntagen für die Zeit von 12:00 bis 17:00 Uhr diese beschlossen. 

In der Sitzung vom 19.04.2022 wurde die Öffnungszeit von 17:00 Uhr auf 18:00 Uhr erweitert (Ortsrecht der Stadt Spalt; Erlass einer Verordnung über die Zulassung der Betriebszeitenerweiterung von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen). 

Die Verordnung ist weiterhin anzuwenden. Im Stadtratsbeschluss war vorgesehen, dass auch die Erfahrungen nach einem Jahr der erweiterten Betriebszeiten/ Öffnungen am Sonntag nochmals hinterfragt werden und ggfs. eine Aufhebung der Verordnung durch den Stadtrat erfolgt. 

Nachdem in der Angelegenheit der Verwaltung keine Kenntnisse vorliegen, dass die Öffnung der Autowaschanlage an Sonntagen von 12:00 bis 18:00 Uhr zu Beschwerden geführt hat und das Autohaus Beierlein nunmehr auch eine unbefristete Weiterführung beantragt hat, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Verordnung weiterhin im Bestand zu belassen und dem Autohaus Beierlein auch eine unbefristete Genehmigung zur Öffnung der Autowaschanlage von 12:00 bis 18:00 Uhr im Rahmen der festgelegten Zeiten der Rechtsverordnung zu genehmigen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Verordnung über die Zulassung der Betriebszeitenerweiterung von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen von 12:00 bis 18:00 Uhr weiterhin bestehen bleibt. Dem Autohaus Beierlein wird eine unbefristete Genehmigung für diese Betriebszeiten zugestanden.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Verordnung über die Zulassung der Betriebszeitenerweiterung von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen von 12:00 bis 18:00 Uhr weiterhin bestehen bleibt. Dem Autohaus Beierlein wird eine unbefristete Genehmigung für diese Betriebszeiten zugestanden.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 07:31 Uhr