Vollzug Ortsrecht der Stadt Spalt; Beschlussfassung über die 7. Änderungssatzung für die Einrichtung "Mittagsbetreuung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Stadtrates, 04.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 65. Sitzung des Stadtrates 04.04.2023 ö 6

Sachverhalt

Die Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule wird als städtische Einrichtung geführt. 

Der Betrieb der Mittagsbetreuung ist stark defizitär. Aus diesem Grund sind jährliche Anpassungen der Entgelt, auch aufgrund der Kostensteigerungen der Sach- und Personalkosten, unerlässlich. 

Zur Vorbereitung für die Anmeldung zur Mittagsbetreuung ab 01.09.2023 ist daher bereits jetzt die Gebührenregelung in Form einer 7. Änderungssatzung vorzusehen um auch die Nutzer frühzeitig über die neuen Gebühren ab 01.09.2023 in Kenntnis zu setzen. 

Die Anpassung der neuen Gebühren erfolgt im Rahmen einer 7. Änderungssatzung, die als Anlage anbei liegt. 

Eine Übersicht der derzeitigen Gebührensätze sowie der neuen Gebühren sind in der nachstehenden Tabelle nochmals aufgelistet.

Dem Stadtrat wird dabei folgender Gebührenrahmen vorgeschlagen. 

a) Laufende Gebühren / Einrichtung „Mittagsbetreuung“

Monatsgebühr
Gebühren in € 
    aktuell
Gebühren in € 
 ab Sept. 2023
bei 1 Tag/ Woche
56,00 Euro
59,00 Euro
bei 2 Tagen/Woche
73,00 Euro
77,00 Euro
bei 3 Tagen/Woche
82,00 Euro
86,00 Euro
bei 4 Tagen/Woche
93,00 Euro
98,00 Euro
bei 5 Tagen/Woche
102,00 Euro
107,00 Euro

b) „Ferienbetreuung“        

Tage
Woche
Gebühren in € für angemeldete Kinder in der Mittagsbetreuung
Regelgebühr


aktuell
ab Sept. 
2023
aktuell
ab Sept. 2023
1
je Woche
25,00 Euro
26,50 Euro
32,00 Euro
34,00 Euro
2
je Woche
30,00 Euro
32,00 Euro
40,00 Euro
42,00 Euro
3
je Woche
35,00 Euro
37,00 Euro
46,00 Euro
48,00 Euro
4
je Woche
40,00 Euro
42,00 Euro
53,00 Euro
55,00 Euro
5
je Woche 
46,00 Euro
48,00 Euro
63,00 Euro
65,00 Euro

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund des stark defizitären Betriebes der Mittagsbetreuung, eine Anhebung und Anpassung der Gebühren ab 01.09.2023 erforderlich ist. 

Die 7. Änderung zur Gebührensatzung der Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule, gem. der beiliegenden Anlage, wird beschlossen. 

Die Satzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass aufgrund des stark defizitären Betriebes der Mittagsbetreuung, eine Anhebung und Anpassung der Gebühren ab 01.09.2023 erforderlich ist. 

Die 7. Änderung zur Gebührensatzung der Mittagsbetreuung an der Spalatin-Schule, gem. der beiliegenden Anlage, wird beschlossen. 

Die Satzung tritt zum 01.09.2023 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 07:31 Uhr