Daten angezeigt aus Sitzung:
66. Sitzung des Stadtrates, 25.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Antrag 33/23
Baugrundstück: Nähe Güsseldorfer Str., Fl.Nr. 729 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Carport
Antragsnummer: 33/32
Auf dem Flurstück 729 Gmk. Spalt wurde ein Antrag auf Baugenehmigung Neubau eines Wohnhauses mit Carport gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 32 „An der Güsseldorfer Straße II“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Der Stadtrat der Stadt Spalt hatt bereits in seiner Sitzung vom 05.04.2022 ein positives Signal zu der Bebaubarkeit und der Befreiung der Festsetzungen des Bebauungsplanes gegeben. In der Sitzung vom 08.11.2023 wurde dem damals eingereichte Bauantrag des Antragsstellers mit Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigungsbehörde lehnte den Bauantrag ab, Begründung dass die Grundzüge des Bebauungsplanes berührt sind und somit keine in der damals beantragten Form und Menge zulässig sind. Daraufhin wurde der damalige Bauantrag vom Antragssteller am 09.02.2023 zurückgezogen.
Geplant ist ein Einfamilienhaus mit Keller, EG, OG und ausgebautem Dachgeschoss. Das Bauvorhaben wurde entgegen der ursprünglichen Planung näher zur Güsseldorfer Straße gerückt.
Die Grundzüge der Planung zum rechtskräftigen Bebauungsplan „An der Güsseldorfer Straße“ sind nach Meinung des Bauamtes trotz der 6 Befreiungen als gegeben.
1.2 Grenze des räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
1.2 Überschreitung der Baugrenze Richtung Norden
5.6 Garagen als direkter Anbau an Wohngebäude sind mit Satteldach......auszuführen
5.6 angebaute Garage mit begrünten Flachdach
7.2.9 Kniestock max. 0,5 m (OK Rohdecke - UK Pfette) zulässig
7.2.9 Kniestöcke 2,10 m am Querbau (OK Rohdecke - UK Pfette)
7.2.7 Dacheindeckung Farbe "natürliches Ziegelrot"
7.2.7 Abweichung auf "dunkle" Dacheindeckung
4.2.1 Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO
4.2.1 Abstandfläche liegt auf dem Grundstück mit der Flurnummer 729/7
5.3 Abstand 11 m von der Erschließungsstraße "Güsseldorfer Straße"
5.3 Der Abstand der Garageneinfahrt bis zur Erschließungsstraße "Güsseldorfer Straße" lt. Planzeichnung vergrößern
Stellplätze sind ausreichend am Baugrund geschaffen.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt.
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Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt, nähe Güsseldorfer Straße des Antragsstellers Bautenbuch 33/32.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 1.2 Überschreitung der Baugrenze Richtung Norden
Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 5.6 Ausführung nicht als Satteldach der angebauten Garage, sondern mit begrünten Flachdach
Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 7.2.9 Ausführung Kniestöcke 2,10 m am Querbau (OK Rohdecke - UK Pfette)
Beschluss 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 7.2.7 Abweichung der Dacheindeckung auf "dunkle" Dacheindeckung
Beschluss 6:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 4.2.1 Abstandsflächen auf eigenem Grund - Abstandfläche liegt auf dem Grundstück mit der Flurnummer 729/7
Beschluss 7:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 7.2.9 Ausführung Kniestöcke 2,10 m am Querbau (OK Rohdecke - UK Pfette)
5.3 – Abstand max. 11 m von der Erschließungsstraße - der Abstand der Garageneinfahrt bis zur Erschließungsstraße "Güsseldorfer Straße" lt. Planzeichnung vergrößern
Beschluss 1
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf Fl. Nr. 729 Gmk. Spalt, nähe Güsseldorfer Straße des Antragsstellers Bautenbuch 33/32.
Sollten, aufgrund des vorhandenen Vorfluters, Wasserschäden entstehen, ist die Stadt Spalt nicht regresspflichtig.
--- 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 1.2 Überschreitung der Baugrenze Richtung Norden
--- 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3
Beschluss 3
Beschluss 3:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 5.6 Ausführung nicht als Satteldach der angebauten Garage, sondern mit begrünten Flachdach
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Beschluss 4
Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 7.2.9 Ausführung Kniestöcke 2,10 m am Querbau (OK Rohdecke - UK Pfette)
--- 4
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
Beschluss 5
Beschluss 5:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 7.2.7 Abweichung der Dacheindeckung auf "dunkle" Dacheindeckung
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4
Beschluss 6
Beschluss 6:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 4.2.1 Abstandsflächen auf eigenem Grund - Abstandfläche liegt auf dem Grundstück mit der Flurnummer 729/7
--- 6
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 7
Beschluss 7:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen hinsichtlich des Antrags auf Befreiung 7.2.9 Ausführung Kniestöcke 2,10 m am Querbau (OK Rohdecke - UK Pfette)
5.3 – Abstand max. 11 m von der Erschließungsstraße - der Abstand der Garageneinfahrt bis zur Erschließungsstraße "Güsseldorfer Straße" lt. Planzeichnung vergrößern
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2
Datenstand vom 13.06.2024 07:34 Uhr