Bauherr: Bautenbuch Nr. 26/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 65 Gmk. Großweingarten
Bauvorhaben: Antrag auf Vorbescheid – Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 65 Gmk. Großweingarten
Antragsnummer: 26/23
Auf dem Flurstück 65 der Gemarkung Großweingarten wurde von den Bauherren Bautenbuch 26/23 ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Der Antragsteller will auf der Fl. Nr. ein Einfamilienhaus im hinteren Bereich der elterlichen Hofstelle errichten. Der Bau soll nahe dem Außenbereich auf bisher durch Hühnerstall und Miste, vormals eines Hochsilos mit Fundamenten, realisiert werden.
Das Bauvorhaben befindet sich zwar am Rand der Bebauung des Bereiches Dorfstr. Großweingarten, jedoch gemäß des Flächennutzungsplanes der Stadt Spalt innerhalb des Dorfgebietes und nicht im Außenbereich. Der abfallende Böschungsbereich stellt die natürliche Abgrenzung zum Außenbereich dar, die zu bebauende Fläche ist noch ebenerdig.
Das geplante Einfamilienhaus mit den Maßen ca. 11,5m x 10,5m soll im fränkischen Baustil (Musterfoto) errichtet werden.
Bezüglich des nahen Außenbereiches würde der Bauherr hin zum Außenbereich für eine Eingrünung mit Hecke bzw. Sträuchern sorgen. Als Kompensation für die Natur will der Bauherr weitere Streuobstbäume pflanzen, um die Einschnitte in die Natur so gering wie möglich zu halten.
Die Erschließung des Grundstückes soll über das der Mutter gehörende Grundstück entlang der Dorfstraße 44 erfolgen. Hier sind bereits andere Leitungen verlegt, auch besteht bereits eine Zufahrtsmöglichkeit für PKW.
Die Stellplätze können in ausreichender Zahl auf dem eigenen Grundstück geschaffen werden.
Nachbarschaftliche Unterschriften sind nicht vorhanden (Bei Antrag von Vorbescheid nicht notwendig)