Bauantrag - Errichtung einer Lagerhalle (Kalthalle) auf Fl. Nr. 1237/4 Gmk. Großweingarten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 06.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) Sitzung des Stadtrates 06.06.2023 ö beschließend 20

Sachverhalt

Bauherr:        GbR Ehard, Ferdinand, Klaus und Rudolf

Baugrundstück:        Fl. Nr. 1237/4 Gmk. Großweingarten, Gewerbepark Hügelmühle 37

Bauvorhaben:        Errichtung einer Lagerhalle (Kalthalle)

Antragsnummer:        35/23

Auf dem Flurstück 1237/4 Gmk. Großweingarten wurde von dem Bauherrn GbR Ehard, Ferdinand, Klaus und Rudolf ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Lagerhalle (Kalthalle) gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 50 „Hügelmühle V“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. 

Es soll eine unbeheizte Halle mit 7.465 m³ und den Maßen von 24,6 x 30 m, zusätzlich eines Carports mit 122 m³ entstehen. Die höchsten Maße der Halle liegen bei 8,45 m.

Als Eindeckung soll ein Satteldach mit DN von 6° fungieren.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.


Folgende Anträge auf Abweichung gestellt: 

3.1        Dachform und Höhen: 
Es sind Satteldächer, Pultdächer und Flachdächer zugelassen. Bei Satteldächern beträgt die Dachneigung für Werkhallen und Betriebsgebäude 10-40°.
Es soll ein Satteldach mit DN 6° auf das Gebäude gesetzt werden.

Planerisch ist eine Baumfallgrenze von 15 m angegeben
Die festgesetzte Baumfallgrenze soll von 15m auf 8m reduziert werden

Einhaltung der Stellplatzordnung in ihrer Fassung von 2021:
Es wird um die Befreiung von den Festsetzungen gebeten, da die Mitarbeiter ausreichend Parkmöglichkeiten im Gewerbepark Hügelmühle 37 vorfinden. Es sollen lediglich 5 Stellplätze geschaffen werden.

Im Vorfeld wurden Stellungnahmen von dem Landratsamt Roth sowie dem Amt für Landwirtschaft und Forsten über die Zulässigkeit der beantragten Unterschreitung der Baumfallgrenze eingeholt.

Die Zulässigkeit sieht sowohl das Landratsamt Roth sowie das Amt für Landwirtschaft und Forsten als bedenklich an. Der Bauherr sowie der Planer wurden angefragt, ob hier im Vorfeld eine planerische Änderung des Bauantrages möglich ist. Dieses hätte eine Fristunterbrechung zur Folge gehabt, das gemeindliche Einvernehmen muss innerhalb einer 2-Montas-Frist nach Eingang des Bauplanes erfolgen.
Auf Wunsch des Bauherrn erfolgt keine Änderung der Planung. Seitens des Bauherrn wurde der Wille geäußert, den Waldrandstreifen zuzukaufen und hier mit Haftungsausschluss die Genehmigungsfähigkeit sicher zu stellen. Sofern das gemeindliche Einvernehmen zu den Befreiungen erteilt wird, muss die Zulässigkeit durch das Landratsamt gewertet werden.

Der geforderte Grünordnungsplan wurde beigefügt.
Die nachbarschaftlichen Unterschriften wurden vollständig gegeben.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Errichtung einer Lagerhalle (Kalthalle) auf Fl. Nr. 1237/4 Gmk. Großweingarten, des Antragsstellers GbR Ehard Ferdinand, Klaus und Rudolf, Gewerbepark Hügelmühle 35, 91174 Spalt


Beschluss 2: 
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen hinsichtlich des Punktes 3.1 Dachneigung statt 10-40° bei Satteldächern Reduzierung auf 6°

Beschluss 3
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Reduzierung der Baumfallgrenze von 15 m auf 8 m.

Beschluss 4:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen von der Verpflichtung, zusätzlich der planerisch dargestellten 5 Stellplätze gemäß Richtlinie zu der Stellplatzsatzung Punkt 9.2 je 80-100 m² 1 Stellplatz zu schaffen

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Errichtung einer Lagerhalle (Kalthalle) auf Fl. Nr. 1237/4 Gmk. Großweingarten, des Antragsstellers GbR Ehard Ferdinand, Klaus und Rudolf, Gewerbepark Hügelmühle 35, 91174 Spalt

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen hinsichtlich des Punktes 3.1 Dachneigung statt 10-40° bei Satteldächern Reduzierung auf 6°

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Reduzierung der Baumfallgrenze von 15 m auf 8 m.

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden, damit ein Einvernehmen erfolgt.

  1. Abstimmung mit dem Amt für Landwirtschaft und Forsten, mit Zustimmung der Berücksichtigung von 7 Meter Wald im Eigentum Ehard
  2. Abstimmung mit dem Landratsamt, Baubehörde, dass eine Baumfallgrenze innerhalb des Bebauungsplanes, von 8 Metern und 7 Meter Wald im Eigentum Ehard möglich  ist. 
  3. Die Grenzen müssen klar dargestellt werden, damit die Stadt Spalt keine Haftung bei einem Baumbefall trägt.         

Sollte das Landratsamt das Bauvorhaben nur mit einer Änderung des Bebauungsplanes zustimmen, dann sollte das Nebengrundstück, Fl.-Nr. 1237/1 Gem. Großweingarten das im Eigentum von Ehard ist, mit in die Planungen berücksichtigt werden. 

Der Verkauf eines anliegenden städtischen Waldstreifens, Fl.-Nr. 1229 Gem. Großweingarten mit einer Breite von 7 Meter wird nur unter den oben genannten Voraussetzungen genehmigt. 

Eine Zustimmung des Amtes für Landwirtschaft und Forsten sowie Landratsamt Roth ist die Grundlage. 

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Beschluss 4

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiungen von der Verpflichtung, zusätzlich der planerisch dargestellten 5 Stellplätze gemäß Richtlinie zu der Stellplatzsatzung Punkt 9.2 je 80-100 m² 1 Stellplatz zu schaffen

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 10:08 Uhr