Im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen wurde u. a. im OZG (Onlinezugangsgesetz) das Anbieten von Verwaltungsleistungen auf elektronischem Weg über Verwaltungsportale gesetzlich verankert und vorangetrieben.
Onlinezugangsgesetz - Basis für die kommunale Digitalisierung von Leistungen
Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bzw. die Erarbeitung der Online-Verwaltungsleistungen erfolgt auf verschiedenen Wegen.
Marktlösungen: Marktangebot vorhanden
zentrale Lösungen: zentrale Lösung vom Bund oder Freistaat, z. T. kostenlose Bereitstellung in BayernStore
EfA (Einer für Alle): Ein Land digitalisiert eine Leistung für die Büger:innen zentral, aktuelle Informationen auf Informationsplattform Bund
eigene Umsetzung: Eigenentwicklung oder Beauftragung bei fachlicher Zuständigkeit (z. B. Zusammenarbeit mit Komuna)
Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern.
• Bündelt Online-Verfahren aller Behörden
• Enthält Informationen zu allen Verwaltungsleistungen inkl. Kontaktdaten der zuständigen Behörden
• Ist Teil des bundesweiten Portalverbunds
Die Stadt Spalt bietet im Rahmen der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nun mindestens 50 (kommunale und zentrale) Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt an und konnte das Prädikat Auszeichnung „Digitales Amt“ anmelden.
Nach Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales hat die Stadt Spalt die Voraussetzung für die Auszeichnung als „Digitales Amt“ erfüllt.
Das Label „Digitales Amt“ können wir beispielsweise am Verwaltungsgebäude anbringen und auch auf der Homepage veröffentlichen.
Das der Beschlussvorlage beigefügte Label soll als fester Bestandteil auf der Homepage eingebunden werden.
Der Stadtrat der Stadt Spalt nimmt Kenntnis.