Widmung - Aufhebung der Widmung der Sportanlage TSV Spalt auf Fl. Nr. 1568, 1571 Gmk. Großweingarten als Anlage zum "Allgemeinen Gebrauch"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 06.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Sportanlage Hopfenstraße („Am Todenholz“) Fl. Nr. 1568, 1571 Gmk.Großweingarten war bisher öffentlich, als Sportanlage zum Gemeingebrauch gewidmed.
Aufgrund der öffentlichen Widmung war für die Öffentlichkeit der Gebrauch der Anlage zu sportlichen Aktivitäten grundsätzlich gestattet.
Mit dem Eingehen des Nutzungsvertrages, welcher den bisherigen Pachtvertrag ersetzt, geht das Hausrecht an den TSV Spalt über. Durch die nun in Eigenregie erfolgende Bewirtschaftung sowie das nun am TSV Spalt liegende Hausrecht ist die Widmung als öffentliche Gemeinsportanlage aufzuheben. Im Vorfeld wurde eine Stellungnahme des Landratsamtes Roth angefordert. Das Landratsamt Roth sieht mit der Rücknahme der öffentlichen Widmung keine Belange baurechtlichen Belange berührt.
Dem TSV sollte jedoch nahegelegt werden, bei gravierenden Veränderungen der Menge der Nutzer sowie baulichen Veränderungen in jedem Fall das Bauamt des Landkreises Roth zu kontaktieren.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die öffentliche Widmung der Sportanlage Hopfenstraße auf Fl. Nr. 1568, 1571 Gmk. Großweingarten als Sportanlage zum Gemeingebrauch zurückgenommen wird.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass die öffentliche Widmung der Sportanlage Hopfenstraße auf Fl. Nr. 1568, 1571 Gmk. Großweingarten als Sportanlage zum Gemeingebrauch zurückgenommen wird.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Dieter Kamm hat an der Abstimmung, wegen persönlicher Beteiligung nicht mitgewirkt.
Datenstand vom 13.06.2024 10:08 Uhr