Den Mitgliedern des Stadtrates Spalt wird in öffentlicher Sitzung bekannt gegeben:
28. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“: Anmeldungen noch bis 15.10.2023/ siehe Anlage.
In der Sitzung des Stadtrates Spalt am 04.07.2023 wurde u.a. auch Photovoltaik auf Freiflächen und ein mögliches Abschöpfungspotenzial zu Gunsten der Kommune angesprochen.
Im Zusammenhang mit diesem Abschöpfungspotenzial ist auch die Frage aufgetreten, ob diese auch rückwirkend auf bereits bestehenden Anlagen voll umfänglich anwendbar ist.
Die Verwaltung hat diese Frage nochmals geprüft und ist jetzt zu dem Ergebnis gekommen, dass die bestehenden PV-Anlagen bereits vor der Übergangsregelung des EEG2021 in Betrieb waren. Es liegen somit hier keine Voraussetzungen vor, eine rückwirkende Anwendung d.h. Abschöpfungszahlen für frühere Zeiträume in Anspruch zu nehmen. Die beiden bestehenden Anlagen sind bereits vor der Übergangsregelung in Betrieb gewesen und haben hier auch keinen Zuschlag in der Ausschreibung erlangt. Damit ist eine Anwendung Nachtorga auf 6EEG nicht gegeben. Der Stadtrat wird gebeten von der Prüfung Kenntnis zu nehmen.
Die beauftragten Neukalkulationen für
- Bestattungswesen,
- Feuerwehrwesen,
- Kurbeiträge
sind in der finalen Abstimmung mit dem Dienstleister.
Die Gebührenkalkulationen für das Bestattungswesen und Feuerwehrwesen werden wir im Herbst 2023 in einer Stadtratssitzung vorstellen können.
Die Kalkulation für die Kurbeiträge wird erst zum Jahresende angegangen werden können. Eine Umsetzung ist im 1. Halbjahr 2024 eingeplant.
Anfrage bezüglich Dacheindeckung im Kirschgarten gemäß Mail vom 18.07.2023; siehe Anlagen (u.a. Bebauungsplan).
St. Nikolauskirche:
Ein Ankauf der St. Nikolauskirche steht nicht im Raum. Die Verwaltung hat entsprechend der Beschlüsse des STR. Spalt Gespräche mit der Diözese Eichstätt und am Rande mit dem Stadtpfarrer/Kirchenpfleger geführt. Es ist nach wie vor ungeklärt, wer die Baulast und in welchem Umfang an der Kirche trägt.
Von seitens Eichstätts wurde jedoch die Kirchengemeinden angefragt, welche bauliche Anlagen für den theologischen Auftrag der Kirche notwendig sind. Eichstätt hat das Problem des baulichen Unterhaltes von nicht notwendigen baulichen Anlagen und den dabei entstehenden nicht mehr zu bewältigenden Kosten durch die Kirchengemeinden/Eichstätt längst erkannt.
Urnengräber Großweingarten
Der Stadtrat wurde von der Anlegung von Urnengräbern auf dem Friedhof Großweingarten informiert. Die Anlegung erfolgt auf dem Bereich der Stadt. Es entstehen 17 Doppelgräber. Mit Hilfe von Stadtrat Dieter Kamm wurden die Angebote für die Herstellung eines Urnengräberfeldes auf dem Friedhof in Großweingarten eingeholt. Es erfolgte die Ausschreibung. Die günstigste Firma ist die Firma Zottmann zum Bruttopreis von 3.911,53 €.
Vorab erfolgten die Abstimmungen mit dem Kirchengemeinderat in Großweingarten.
Dem Stadtrat wird zur Kenntnis gegeben, dass die Beauftragung der Urnengräber in Großweingarten für die wenigbietenste Firma Zottmann zum Bruttopreis von 3.911,53 € erfolgt.